Inhalt: Jugendbeirat in Wedel
[Stadt Wedel] Nach intensiver Vorbereitungszeit ist es jetzt soweit. Im September wird der erste Wedeler Jugendbeirat gewählt.
Damit ist ein Rahmen geschaffen, der eine aktive Beteiligung nach § 47f der Gmeindeordnung Schleswig-Holstein von Jugendlichen am politischen Geschehen in Wedel ermöglicht.
Wählbar und wahlberechtigt sind Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 21. Lebensjahr.
Der Jugendbeirat wird für 2 Jahre gewählt und hat Antrags- und Rederecht in den politischen Ausschüssen.
Die meisten Jugendlichen haben wir über die engagierten SchülerInnenvertretungen der weiterführenden Schulen erreicht. Doch auch Jugendliche, die nicht mehr an einer Wedeler Schule sind und bereits eine Ausbildung begonnen haben oder noch auf der Suche sind, dürfen sich als Kandidatin oder Kandidat aufstellen und wählen lassen und natürlich dürfen alle Jugendlichen im entsprechenden Alter ihre Kandidaten wählen.
Für eine Kandidatur ist Vorraussetzung, einen Wahlvorschlag mit fünf gültigen Unterschriften bei der Stadtjugendpflege einzureichen (Zimmer 13 oder 14).
Das Formular Wahlvorschlag kann an der Information im Rathaus oder in der Stadtjugendpflege abgeholt werden. Es steht weiterhin unten als Download zur Verfügung.
Bei Rückfragen bitte Frau Kirsten Zinner Telefon 04103-707279 anrufen oder mailen an: k.zinner@stadt.wedel.de (yw)
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