Gemeinde- und Kreiswahlen

Gemeinde- und Kreiswahl am 14. Mai 2023

 

 

Die Ergebnispräsentation des Landeswahlleiters für Wedel finden Sie unter dem folgenden Link:

Ergebnispräsentation des Landeswahlleiters für Wedel anzeigen

 

Die Gemeindevertretung beschließt über Angelegenheiten der Gemeinde und legt Ziele und Grundsätze für die Verwaltung fest.

 Die Gemeinde- und Kreisvertretungen werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt. Die Wahlzeit beginnt jeweils am 1. Juni.

In Wedel sind insgesamt 31 Ratsmitglieder zu wählen, davon 16 unmittelbar in den Wahlkreisen sowie 15 Listenvertreterinnen und Listenvertreter. Die Zahl der zu wählenden Vertreter sowie die Zahl der Wahlkreise richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde oder des Kreises.

 

Unmittelbare Wahlvorschläge können von Parteien und Wählergruppen sowie von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber) eingereicht werden. Listenwahlvorschläge können nur von den Parteien und Wählergruppen eingereicht werden.

In Wedel sind 16 Vertreterinnen und Vertreter unmittelbar in den Wahlkreisen zu wählen. Weitere 15 Vertreterinnen und Vertreter werden über die Liste gewählt.

Eine grafische Darstellung der Wahlkreiseinteilung des Stadtgebietes finden sie hier.

Jede Partei oder Wählergruppe kann einen Listenwahlvorschlag mit einer unbegrenzten Anzahl von Bewerberinnen und Bewerbern einreichen.   
Jede Bewerberin und jeder Bewerber kann nur auf einem unmittelbaren Wahlvorschlag und nur auf einem Listenwahlvorschlag benannt werden. Eine Mehrfachkandidatur ist nicht möglich. Als Bewerberin oder Bewerber einer Partei oder Wählergruppe kann nur benannt werden, wer in einer Mitglieder- oder Vertreterversammlung der Partei oder Wählergruppe hierzu gewählt worden ist. Eine Bewerberin oder ein Bewerber muss schriftlich ihre oder seine Zustimmung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe erteilen.

Die Wahlvorschläge sind spätestens bis zum 55. Tag vor der Wahl (bei der Kommunalwahl 2023 ist dieses der 20. März 2023), 18.00 Uhr, bei dem Gemeindewahlleiter einzureichen:

Gemeindewahlleiter 
Stadt Wedel
Fachdienst Interner Dienstbetrieb     
Wahlbüro
Zimmer 112

Der Gemeindewahlausschuss entscheidet in einer öffentlichen Sitzung am 24. März 2023 über die Zulassung der Wahlvorschläge.

Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen:

- Unmittelbarer Wahlvorschlag (Anlage 8)      
- Listenwahlvorschlag (Anlage 9)
- Erklärung als Bewerberin/Bewerber (Anlagen 12)  
- Bescheinigung der Wählbarkeit (Anlage 14) 
- Versicherung an Eides Statt der Bewerberin/des Bewerbers (Anlage 15)        
- Erklärung über die Aufstellung von Bewerberinnen und Bewerbern (Anlage 17)        

Zugelassene Wahlvorschläge:

Eine Liste mit den zugelassenen Wahlvorschlägen finden Sie nach der Zulassung durch den Gemeindewahlausschuss am 24.03.2023 hier.

- Unmittelbare Wahlvorschläge 
- Listenwahlvorschläge

 

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens sechs Wochen in Wedel eine Wohnung haben oder sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb Wedels haben
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer in mehreren Wahlkreisen des Landes Schleswig-Holstein eine Wohnung hat, ist in dem Wahlkreis wahlberechtigt, in dem sich nach dem Melderegister seine Hauptwohnung befindet. Wer eine Wohnung an mehreren Orten inner- und außerhalb des Landes Schleswig-Holstein hat, ist nur wahlberechtigt, wenn sich die Hauptwohnung in einem Wahlkreis des Landes befindet.

Um wählen zu können, muss man im Wählerverzeichnis des zuständigen Wahlbezirks eingetragen sein oder einen Wahlschein besitzen. Auskünfte hierzu erteilt das Wahlbüro.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.

Anstelle der Stimmenabgabe im Wahllokal besteht auch ab frühestens dem 03.04.2023 die Möglichkeit der Wahlteilnahme durch Briefwahl. Briefwahlunterlagen werden bis zum Freitag vor der Wahl, 12. Mai 2023, 12 Uhr, erteilt. Bei plötzlicher Erkrankung auch noch am Wahltag bis 15 Uhr.

Der Antrag auf Erteilung der Briefwahlunterlagen kann schriftlich auf dem Formular der Wahlbenachrichtigung (Rückseite), online unter www.wedel.de/briefwahl oder per E-Mail (wahlen(at)stadt.wedel.de) gestellt werden. Bitte geben Sie hierzu folgende Informationen an: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Adresse und ggf. Wahlbezirk sowie Nummer im Wählerverzeichnis.

Wer die Unterlagen persönlich abholt, kann die Briefwahl gleich im Wahlbüro des Rathauses, Raum Wolgast, ausüben.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

 

Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten bei der Rücksendung Ihrer Wahlbriefe. Sie können den Wahlbrief auch direkt in den Briefkasten vom Rathaus einwerfen oder während der Öffnungszeiten an der Information abgeben.

Alle Wahlberechtigten haben am 14. Mai 2023 zwischen 8 und 18 Uhr die Möglichkeit, ihre Stimme in ihrem Wahllokal abzugeben. Der jeweilige Wahlbezirk mit dem zuständigen Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung zu finden. Sie können sich auch mit Hilfe des Straßenverzeichnisses über die Zuordnung zu Ihrem Wahllokal informieren.

Alle Wahllokale sind grundsätzlich barrierefrei erreichbar; gegebenenfalls benötigen Sie Hilfe beim Öffnen der Türen. Vollständig barrierefrei sind die Wahllokale in der Volkshochschule, ABC-Straße 3. Der hintere Eingang (Seite Parkplatz) ist stufenlos und verfügt über elektrische Türöffner.        
Wenn Sie einem anderen Wahlbezirk zugeordnet sind, aber in der Volkshochschule wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Diesen müssen Sie vorab im Wahlbüro beantragen.

Bitte bringen Sie zur Wahl Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.

Wenn sie wegen einer plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht aufsuchen können, können Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahltag, 15 Uhr im Wahlbüro beantragt werden.

 

Bekanntmachungen und Pressemitteilungen

Die Bekanntmachung des Gemeindewahlergebnisses der Stadt Wedel finden Sie hier

Hier gelangen Sie zur der Bekanntmachung über die Wahl der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses.

Hier gelangen Sie zur Änderung der 1. Bekanntmachung.

Hier gelangen Sie zur der amtlichen Bekanntmachung   über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeindewahl am 14. Mai 2023
 

Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen.
Hier finden Sie die Bekanntmachung.

Informationen und rechtliche Grundlagen

Wappen Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein hat wichtige Informationen zu den Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein zusammengefasst. Zur Landesseite geht es hier.

Ergebnisse der letzten Gemeinderatswahlen

Hier finden Sie die Wahlergebnisse der letzten Jahre 
2003  2008  2013  2018

 

Ergebnisse der letzten Kreistagswahlen

Die Mitglieder des Kreistages werden alle fünf Jahre durch die wahlberechtigten Einwohner des Kreises Pinneberg gewählt.

Hier finden Sie die Wahlergebnisse von
2003 2008 2013 2018