Kostenermäßigung für Kindertagespflege und -einrichtungen

Neue Antragsunterlagen sind abrufbar.

in Rathaus & Politik

Ab sofort stehen auf der Internetseite des Kreises Pinneberg unter www.kreis-pinneberg.de die neuen Antragsunterlagen für die Ermäßigung für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege und in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung.

Die Anträge und das Bewilligungsverfahren mussten aufgrund des Rechtsanspruchs auf Betreuung für Kinder unter drei Jahren geändert werden. Außerdem wurde durch eine Änderung des Kindertagesstättengesetzes die Berechnung an die einzuhaltende Bedarfsgrenze angepasst. (Marc Trampe, Pressesprecher Kreis Pinneberg)

Letzte Änderung: 17.12.2019

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