Zentrale Steuerungsunterstützung
Die Aufgabe „Zentrale Steuerungsunterstützung“ wird im Fachdienst Finanzen wahrgenommen.
Die Zentrale Steuerungsunterstützung ist das „betriebswirtschaftliche Gewissen“ der Verwaltung.
Hier werden zusätzlich zu Finanz-Controllingaufgaben ebenfalls strategische und operative Steuerungsaufgaben wahrgenommen.
Neben der Beratung des Rates, des Leitungsteams und der Produktverantwortlichen wird auch bei der Entwicklung strategischer und operativer Ziele auf Produktebene mitgewirkt.
Die Zentrale Steuerungsunterstützung entwickelt Frühwarnsysteme durch entsprechende Kennzahlbildung und baut das entscheidungsorientierte Berichtswesen auf. Auch die Entwicklung von Berichtsstandards sowie Erstellung von Berichten gehören zu den Aufgaben der Zentralen Steuerung.
Daneben werden anlassbezogen Wirtschaftlichkeitsberechnungen- und analysen durchgeführt und Betriebsabrechnungen der kostenrechnenden Einrichtungen analysiert.
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Susanne Lustig