Ergänzung der Nutzungsregelungen (Schutz- und Hygienemaßnahmen)

Testpflicht, ab Montag, den 23. August

in Kinder- und Jugendzentrum

Testpflicht, Ergänzung zu den Nutzungsregelungen (Schutz- und Hygienemaßnahmen)
Ergänzung zu den Nutzungsregelungen (Schutz- und Hygienemaßnahmen), Testpflicht

Ergänzung zu den Nutzungsregelungen (Schutz- und Hygienemaßnahmen) zum Schutz vor Ansteckung und einer Ausbreitung des Coronavirus während des Aufenthaltes im Kinder- und Jugendzentrum

Ab Montag, 23. August müssen wir uns an neue Regelungen halten. Beim Besuch des KiJuZ gilt die Testpflicht in Innenräumen. Alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind müssen vor Zutritt einen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorlegen. Selbsttests gelten auch, sie müssen dann vor uns Mitarbeitenden durchgeführt werden. Schüler*innen unter 18 Jahren können einmalig eine Bescheinigung der Schule vorlegen, dass sie regulär 2x pro Woche getestet werden. Fragt schnell in eurer Schule nach!

Letzte Änderung: 20.08.2021

Mit freundlicher Unterstützung von...