Auf Beschluss des Kirchengemeinderates gilt in der Ev.-Luth. Christuskirche Schulau nun auch in Gottesdiensten, was schon länger für alle anderen Veranstaltungen gilt: die „3G-Regel“. Teilnehmende müssen eine Impfung, Genesung oder einen aktuellen (negativen) Test nachweisen. Ausnahme: Kinder unter 7 Jahren sowie SchülerInnen, die in der Schule regelmäßig getestet werden. Dafür entfallen auch im Gottesdienst die Masken- und Abstandspflicht. Das teilt Pastor Udo Zingelmann, Vorsitzender des Kirchengemeinderates mit. (Rahn/Kommunikateam GmbH, 10.10.2021)
3G-Regel in der Christuskirche Schulau
Auch im Gottesdienst entfallen die Masken- und Abstandspflicht.
in Leben in Wedel
Letzte Änderung: 10.10.2021