Insbesondere bei Notaren muss alles seine Ordnung haben - denn es gibt wohl nur wenige Berufsgruppen, deren Handeln so tiefgreifende Folgen für Klienten mit sich bringen. Was aber passiert, wenn ein Notar oder eine Notarin in Rente geht? Ihre "Fälle" haben weiterhin Bestand und ihre Urkunden und Verträge wirken auch in die Zukunft. Die Antwort: Ein jüngerer Kollege beziehungsweise eine Kollegin übernimmt. So ist Notar Ralf Kornobis seit Jahresbeginn mit dem "urkundlichen Erbe" seiner Kollegin Elisabeth Hempel-Thlenen betraut
Die Rechtsanwältin und Notarin Elisabeth Hempel-Thelen war seit dem Jahr 1986 als Notarin in Wedel tätig. Zum 31. Dezember vorigen Jahres hat sie ihr Amt als Notarin zurückgegeben. Um einen geordneten Übergang zu ermöglichen, war sie bereits einen Monat zuvor in die Kanzlei Kornobis · Bade · Waldeck Notare / Rechtsanwälte in die Bahnhofstraße 50 gezogen, wo Notar Ralf Kornobis seit dem 1. Januar als ihr Aktenverwahrer tätig ist. Der verwahrende Notar ist Amtsnachfolger. Damit das alles reibungslos verläuft, steht ihm Maria Günther, die langjährige Mitarbeiterin von Elisabeth Hempel-Thelen zur Seite. Sie kennt sich bestens mit den Fällen ihrer ehemaligen Chefin aus und steht allen als Ansprechpartnerin weiterhin zur Verfügung.
Akten und Urkunden wie Kauf oder Eheverträge müssen im allgemeinen 100 Jahre aufbewahrt werden. Das kann bei Gericht oder Notaren geschehen. Da können schnell Aktenberge zusammenkommen. Deshalb werden sie Zug um Zug digitalisiert. Testamente haben eine Sonerrolle. Für sie ist das Nachlssgericht zuständig.(Jörg Frenzel/kommunikatam GmbH,3.2.2021)