Bahnlärm: Betroffene können Probleme noch bis 24. April melden

Eisenbahn Bundesamt startet Beteiligung an „Lärmaktionsplanung“.

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Die Bahn ist ein wichtiger Mobilitätsfaktor für Wedelerinnen und Wedeler. Um die Belastungen durch Bahnlärm so gering wie möglich zu halten ruft das Eisenbahnbundesamt Betroffene auf, ihre Probleme bis zum 24. April im Internet zu dokumentieren. Foto: Stadt Wedel/Kamin
Die Bahn ist ein wichtiger Mobilitätsfaktor für Wedelerinnen und Wedeler. Um die Belastungen durch Bahnlärm so gering wie möglich zu halten ruft das Eisenbahnbundesamt Betroffene auf, ihre Probleme bis zum 24. April im Internet zu dokumentieren. Foto: Stadt Wedel/Kamin

Das Gleisnetz der Deutschen Bahn ist für die Mobilität der Stadt Wedel wichtig. Um den durch Schienenverkehr entstehenden Lärm möglichst gering zu halten, betreibt das Eisenbahn Bundesamt eine „Lärmaktionsplanung“. Ab dem 13. März 2023, also ab sofort, und bis zum 24. April können sich Betroffene an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes beteiligen. Hier gelangen Interessierte direkt zur Beteiligung. Die Stadt Wedel ermutigt alle Betroffenen, Ihre Probleme mit Bahnlärm auf der genannten Internet-Plattform zu melden.

Auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de informiert das Eisenbahn-Bundesamt ausführlich über seine Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung und zeigt, wie sich Bürgerinnen und Bürger an der Überarbeitung beteiligen können. Darüber hinaus finden Bürgerinnen und Bürger ab sofort Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Schallschutz.

Alle Menschen, die sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen, können ab dem 13. März 2023 an der Überarbeitung der Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern. Vorab veröffentlichte das Eisenbahn-Bundesamt am 30. Juni 2022 die neuberechneten Lärmkarten der vierten Runde nach Umgebungslärmrichtlinie. Die Karten finden Interessierte unter diesem Link.

 

Zum Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung schreibt das Eisenbahn Bundesamt:

„Insgesamt sechs Wochen, bis zum 24. April 2023, hat die Öffentlichkeit nun die Gelegenheit, an der Lärmaktionsplanung mitzuwirken und sich zu ihren Lärmproblemen zu äußern.

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 können die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Phase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.“

Letzte Änderung: 13.03.2023

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