Die Niederschläge im Mai und Juni haben zu einem rasanten Wachstum von Büschen und Hecken im Wedeler Stadtgebiet geführt. Doch beim notwendigen Rückschnitt von Hecken und Büschen müssen Grundstücksbesitzende sowie Gärtnerinnen und Gärtner ein paar Dinge beachten:
Welche Büsche und Hecken dürfen wann geschnitten werden?
Das Bundesnaturschutzgesetz enthält ein generelles Schnittverbot in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September. Diese Schutzzeit schützt Vögel vor übermäßigen Störungen, zum Beispiel durch die Zerstörung von Nestern und Nistmöglichkeiten. Zulässig sind in dieser Zeit aber schonende Form- oder Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung. Dazu gehört auch der Heckensommerschnitt.
Auch in den Gehweg ragende Büsche oder Hecken dürfen und müssen in dieser Zeit gestutzt werden. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt Wedel hin. Dabei ist weiterhin zu beachten, dass auch das Lichtraumprofil, das heißt der Luftraum über dem Gehweg, mindestens 2,50 Meter und über der Fahrbahn mindestens 4,50 Meter betragen muss. Nur so können Radfahrer und Fußgänger sowie zugelassene Fahrzeuge problemlos die überwachsenen Bereiche unterqueren.
Was muss ich beim Rückschnitt beachten?
Bei der Ausführung der Rückschnitte ist der Artenschutz zwingend zu beachten. Zu den geschützten Arten gehören bei uns neben anderen Tieren wie Fledermäusen, Insekten und Amphibien unter anderem auch alle Vögel – und diese nisten gern in Hecken und Büschen. Sie dürfen bei der Fortpflanzung, Aufzucht- und Mauserzeit nicht gestört werden. Auf sie muss ganz besonders bei einem Heckenschnitt Rücksicht genommen werden.
Um sicher zu gehen, dass keine Störung erfolgt, darf nur geschnitten werden, wenn keine Vogelnester in der Hecke vorhanden sind, die aktuell benutzt werden. In der Regel findet das Brutgeschäft in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli statt und ist damit etwas kürzer als die generelle Schutzzeit, die auch noch notwendige Ruhezeiten für andere Arten einschließt. Danach sollte ein Heckenschnitt möglich sein. Eine Kontrolle auf Nester, besonders bei dichten Hecken, sollte vorsichtshalber dennoch erfolgen.
Ausführliche Informationen bietet auch das Informationsblatt der Stadt Wedel „Schnittzeiten und Artenschutz bei Gehölzen Was bedeutet das konkret?“ (Mit folgenden Suchbegriffen im Internet zu finden: „Schnittzeiten“, „Artenschutz“, „konkret“). Empfehlenswert ist auch die Broschüre „Gesetzliche Grundlagen für Baum- und Heckenschnitt“ des BUND Schleswig-Holstein.“ (Mit folgenden Suchbegriffen im Internet zu finden: „Grundlagen“, „Heckenschnitt“, „Schleswig-Holstein“).
Der städtische Bauhof beginnt mit seinen Heckenschnittarbeiten nach Johanni am 24. Juni des Jahres. Um den Schutz von nistenden Vögeln sicherzustellen, werden die zu schneidenden Hecken vorher auf aktuelle belegte Nester untersucht. Wenn dabei ein Nest entdeckt wird, wird der so besetzte Teil der Hecke oder des Busches beim Schnitt ausgelassen.
Etwa fünf Kilometer öffentliche Hecken müssen in Wedel regelmäßig gepflegt werden. Seit vergangener Saison ist dafür auch ein Bauhof-Traktor mit Anbau-Heckenschneider im Einsatz. Neben der Arbeitserleichterung für die Bauhofmitarbeitenden hat das Gerät auch einen erheblichen Vorteil für die Pflanzen: Abgeschnittene Zweige und Blätter werden gleich automatisch gemulcht und bleiben als natürlicher Dünger bei den Pflanzen. Für den händischen Nachschnitt werden moderne Akku-Heckenscheren eingesetzt, die ohne Abgase und mit deutlich geringerer Geräuschentwicklung laufen.