Neue Wedeler Baumschutzsatzung ab 1. August in Kraft

Strengere Regeln sollen Ökosystem in der Stadt noch besser schützen.

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Mehr Bäume, mehr Leben - die neue Wedeler Baumschutzsatzung will das Ökosystem in der Stadt stärken. Foto: Stadt Wedel/Kamin
Mehr Bäume, mehr Leben - die neue Wedeler Baumschutzsatzung will das Ökosystem in der Stadt stärken. Foto: Stadt Wedel/Kamin

Der Schutz von Bäumen im Wedeler Stadtgebiet bekommt mit der neuen Wedeler Baumschutzsatzung einen noch höheren Stellenwert. Künftig dürfen zum Beispiel Bäume mit einem Stammumfang von 60 Zentimetern und mehr – gemessen in einer Stammhöhe von einem Meter -  auch auf Privatgrundstücken nicht mehr ohne Genehmigung gefällt werden. Der Rat der Stadt Wedel hatte die Einführung der neuen Baumschutzsatzung auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause im Juni beschlossen. Die offizielle Verkündung der Wedeler Baumschutzsatzung ist am 31. Juli 2020 erfolgt. Damit tritt sie ab 1. August 2020 in Kraft.

 

Den Text und die Bestimmungen der neuen Baumschutzsatzung finden Interessierte  hier

 

Wedel ist in seiner Lage zwischen Elbe und Marsch und als wichtiger Bereich des Regionalparks Wedeler Au dem Erhalt einer intakten Natur in besonderer Weise verbunden. Die UNESCO hatte die Stadt Wedel als herausragendes Beispiel für gut vernetzte Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) ausgezeichnet. Als eine von deutschlandweit 9 Kommunen war die Rolandstadt 2019 entsprechend gewürdigt worden.

Bäume sind ein elementarer und stabilisierender Bestandteil dieses Ökosystem. Jeder Baum der erhalten bleibt reinigt die Luft (Staubimmission), spendet Schatten, ist Lebensraum für einheimische Insekten und führt aktiv zu einer Temperaturabsenkung in bewohnten Bereichen.

Die neue Baumschutzsatzung hat das Ziel, in Wedel insgesamt mehr Bäume im Stadtgebiet wachsen zu lassen und zu erhalten und so den Baumbestand zu vergrößern. Die Vorgaben sollen Impulse setzen, dass Bürgerinnen und Bürger sich mehr Informationen über die Bäume selbst und die Auflagen für die Pflege aneignen. Zusätzlich soll die Satzung eine noch nachvollziehbarere Grundlage für die Bearbeitung der Anträge bieten.

Wedelerinnen und Wedeler, die Fragen zu der neuen Baumschutzsatzung haben, oder sich unsicher sind, ob sie einen bestimmten Baum auch ohne Genehmigung fällen dürfen, können sich an Herrn Klaus (E-Mail: d.klaus(at)stadt.wedel.de, Telefon 04103/707-335) vom Fachdienst Bauverwaltung und öffentliche Flächen der Stadt Wedel wenden.   

Mit dieser Baumschutzsatzung wird insbesondere dem strategischen Ziel des im Rahmen des neu erarbeiteten Handlungsfeldes 2 im Haushalt 2020 Rechnung getragen. Das strategische Ziel ist es, umwelt- und klimaschutzrelevante Aspekte in allen Entscheidungen der Stadt Wedel zu berücksichtigen.

Die Baumschutzsatzung spiegelt in der erarbeiteten Form Grundsätze des Leitbildes der Stadt Wedel wieder, nämlich den Erhalt und die Schonung der Umwelt.

 

Hintergrund Baumschutzsatzung:

Die Muster-Baumschutzsatzung des Landes Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1995 diente als einer von vielen Anhaltspunkten als Grundlage für die neue Baumschutzsatzung in Wedel. Die Baumschutzsatzung entspricht in § 3 Abs.1 Nr. 1 mit einem nunmehr angesetzten Stammumfang von mindestens 60 cm, gemessen in einer Höhe von 100 cm, den Vorgaben dieser Mustersatzung. Mit der Ausweitung der Unterschutzstellung von Bäumen ab einem Stammumfang von 60 cm statt 150 cm in einer Höhe von 100 cm und der Ausweitung auf Laub- und Nadelbäume wird die Antragspflicht erheblich ausgeweitet. Auflagen, wie z.B. Ersatzpflanzungen mit Fristen und Nachkontrollen und ggf. weitere Maßnahmen wurden neu aufgenommen. Dies zieht einen höheren Personalaufwand in der Verwaltung nach sich.

Deshalb soll im Zuge der Änderung der Verwaltungsgebührensatzung die Gebühr pro Antrag angepasst werden. Die Kosten für Ersatzpflanzungen werden pro Baum auf den tatsächlichen Aufwand hochgesetzt.

Obstbäume sind sowohl von der Verwaltung als auch von der Politik aufgrund ihres primär wirtschaftlichen Zwecks aus dem Schutzbereich der Satzung herausgenommen worden. Obstbäume werden zur expliziten Fruchtziehung für den menschlichen Genuss angebaut. Der Rat hatte mit Datum vom 28.11.2019 die Aufnahme von Obstbäumen in den Schutzbereich der Satzung mehrheitlich abgelehnt.

Auch Hecken und Sträucher werden aus dem Schutzbereich der Satzung herausgenommen. Grund dafür ist das kollidierende Nachbarrechtsgesetz für das Land Schleswig-Holstein und die Möglichkeit, diese Gewächse über § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB zu schützen.

Der Schutz von Hecken und Sträuchern kann im Rahmen der Festsetzung von Bebauungsplänen gewährleistet werden, § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB. Ein entsprechender Schutz von Hecken und Sträuchern durch die Festsetzung im B-Plan in Wedel ist bereits in der 1. Änderung des B-Plans 44a, Lülanden Nord, Grünzug Appelboomtwiete, erfolgreich durchgeführt worden. Nadelhölzer wie Kiefern und Fichten werden als einheimische Gewächse, in denen sich Tiere und Insekten bevorzugt ansiedeln, durch die Baumschutzsatzung geschützt.

Letzte Änderung: 06.12.2022

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