Sichere Schulwege: Neue Tempo-30-Schilder vor Schulen
Neue Regelung an Feldstraße und B 431 ab dieser Woche.
Wichtiger Schritt für noch mehr Sicherheit auf Wedels Schulwegen: Mit der Aufstellung der neuen Tempo-30-Schilder direkt vor der Gebrüder-Humboldt-Schule an der B 431 und auf der Feldstraße direkt vor der Kindertagesstätte St. Marien schließt die Stadt Wedel die im vergangenen Herbst begonnene Einrichtung neuer Tempo-30-Zonen vor Schulen und Kindertagesstätten ab. Die Geschwindigkeitsbeschränkung sind auf die Schul-/Kitazeiten begrenzt und gelten jeweils nur von Montag bis Freitag. In der kommenden Wochen werden die Schilder montiert, sodass sie rechtzeitig zum Schulbeginn nach den Osterferien fertig sind. Zuvor war bereits auf dem Tinsdaler Weg vor der Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule und der dortigen evangelischen Kindertagesstätte eine Tempo-30-Zone eingerichtet worden.
Die Verkehrsaufsicht der Stadt Wedel setzt damit die neuen Regelungen des Schulwegerlasses des Landes Schleswig-Holstein um, der vor allem bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen entscheidende Neuerungen aufweist. Bisher sah der einschlägige Paragraph 45 Abs. 9 S. 4 der Straßenverkehrsordnung die Einrichtung von Tempo-30-Zonen nur vor, wenn eine besondere Gefahrenlage besteht und eine Unfallhäufung nachzuweisen ist. Diese Hürde wurde nun abgesenkt. Deshalb kann nun eine Anordnung streckenbezogener Geschwindigkeitsbeschränkungen bereits präventiv erfolgen(, um die Unfallgefahr schon im Vorfeld deutlich zu senken). Außerdem schließt das Vorhandensein einer Ampel, wie an der B 431 vor der Gebrüder-Humboldt-Schule und vor der Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule, die Einrichtung einer Tempo-30-Zone nicht mehr aus.
Die Verkehrsaufsicht hat mit Blick auf die neue Regelung die Verkehrssituation von allen an den Bundes-, Landes-, Kreis- und anderen Vorfahrtstraßen gelegenen Kindertagesstätten, Schulen und Alten- und Pflegeheime, an denen bisher keine gesonderte Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 Stundenkilometer galt, geprüft. Für die Gebrüder-Humboldt-Schule, die Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule sowie die dortige evangelische Kindertagesstätte und die Kindertagesstätte St. Marien wurde anschließend die Einrichtung einer zeitlich auf die Schul- und Kitazeiten von Montag bis Freitag begrenzten Trempo-30-Zone entschieden. Vor den meisten anderen Kindertagesstätten und Schulen im Stadtgebiet ist die Geschwindigkeitsbeschränkung bereits lange in Kraft oder sie liegen z.B. in einer Sackgasse und sind daher vom Erlass nicht erfasst.
Gerade der direkte Bereich vor Schulen und Kindertagesstätten birgt Unfallgefahren, denen mit der Reduzierung der Geschwindigkeit entgegengewirkt werden kann. So sind Kinder altersbedingt nur eingeschränkt dazu in der Lage, allgemeine Gefahren des Straßenverkehrs und ins- besondere Geschwindigkeiten herannahender Fahrzeuge richtig einzuschätzen. Vor allem in den unteren Altersklassen sind vermehrt unachtsame und für andere Verkehrsteilnehmer nicht ohne weiteres vorhersehbare Verhaltensweisen anzutreffen. Ältere Kinder und Jugendliche bewegen sich häufig in der Gruppe und sind somit als Verkehrsteilnehmer oft abgelenkt und zudem einer gewissen Gruppendynamik ausgesetzt. Auf diese Weise können gerade bei Schulbeginn und Unterrichtsende Situationen entstehen, die von Autofahrern nicht vorausgesehen werden können. Eine geringere Fahrgeschwindigkeit gibt Kraftfahrern die Chance, besser auf eine mögliche Gefahrensituation zu reagieren.
Weitere Anordnungen vor Alten- und Pflegeheimen waren nicht erforderlich, da sie bereits bestanden oder die Einrichtungen sich nicht unmittelbar an den vom Erlass erfassten Straßen befinden. (9. April, Stadt Wedel/Kamin)