Verkehrsnachrichten

Hier erhalten Sie Informationen zu Baustellen, Umleitungen und Straßensperrungen rund um das Thema Verkehr in Wedel

Sanierung Sieldeckel: Einfahrt Lülanden am 19. März gesperrt

Die Stadt Wedel saniert wichtige Infrastruktur im Stadtgebiet. Am 19. März werden vier Sieldeckel im Lülanden erneuert. Deshalb muss die westliche Straßenseite der Straße Lülanden im Bereich der Holmer Straße für einen Tag habseitig gesperrt werden. Dadurch ist eine Ausfahrt aus Lülanden kommend auf die Holmer Straße an diesem Tag nicht möglich, wodurch die Straße Lülanden zwischen der Holmer Straße und dem Wilhelm-Leuschner-Weg an diesem Tag praktisch zur Einbahnstraße in Richtung Steinberg wird. Die Ausfahrt aus Lülanden muss deshalb über den Steinberg erfolgen. Eine Einfahrt aus Richtung Steinberg wird an diesem Tag nur bis zum Wilhelm-Leuschner-Weg möglich sein. 

B 431: Sperrungen und Behinderungen im Bereich Altstadt

AKTUELL: UPDATE FÜR SCHACHT-SANIERUNG IN DER ROLANDSTRASS

Die Stadtentwässerung Wedel teilt mit, dass bei 5 Schächten die Sanierungsmaßnahmen erfolgreich beendet wurden. Eine Schachtsanierung konnte witterungsbedingt nicht stattfinden.

Aufgrund der Temperaturen kann der Asphalteinbau in der Straße nicht erfolgen. Die Arbeiten werden im nächsten Jahr wiederaufgenommen, sobald sich höhere Temperaturen über einen längeren Zeitraum einstellen.

Der 3. Bauabschnitt verschiebt sich somit vorerst auf einen späteren und aktuell noch unbekannten Zeitpunkt. Der neue Umsetzungszeitraum wird frühestmöglich bekanntgegeben.

3. Bauabschnitt: Umsetzungszeitraum noch offen (Dauer: 1 Woche)

  • halbseitige Sperrung; Fahrtrichtung Hamburg - direkt vor dem Roland "Am Marktplatz" gesperrt
  • Umleitung über Austraße – Schulauer Straße – Gorch-Fock-Straße – Bahnhofstraße

Bei Fragen melden Sie sich bei Herr Neu von der Stadtentwässerung Wedel unter 04103/1800911.

Die Stadtentwässerung Wedel bittet um Verständnis.

 



Derzeit gibt es keine/ keine weiteren Verkehrsnachrichten.

Weitere Information

Kein kostenloses Parken für E-Fahrzeuge in Wedel

Die Stadt Wedel hat sich gegen eine Bevorrechtigung entschieden.

Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) berechtigt Kommunen, Maßnahmen zu ergreifen, um gekennzeichnete Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr zu bevorrechtigen. Diese Bevorrechtigungen ist nach § 3 Abs. 4 Nr. 1–4 EmoG u.a. der (Teil-)Erlass von Gebühren bei der öffentlichen Parkraumbewirtschaftung

Das EmoG schafft den nach Landesrecht zuständigen Behörden (zumeist den kommunalen Straßenverkehrsbehörden) sogenannte Anordnungsmöglichkeiten. Grundlage sind die auf Grund des EmoG angepasste StVO und die angepasste Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Aufgrund dieses Handlungsspielraums haben sich seit Inkrafttreten des Gesetzes am 12. Juni 2015 zahlreiche Kommunen in Deutschland entschieden, Elektrofahrzeuge gemäß des EmoG zu bevorrechtigen.

 

 

 

Hier finden Sie eine Auflistung der Parkgebühren

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