Verkehrsnachrichten

Hier erhalten Sie Informationen zu Baustellen, Umleitungen und Straßensperrungen rund um das Thema Verkehr in Wedel

Rohrbruch: Lindenstraße bis 19. April voll gesperrt

Wegen eines Rohrbruchs ist die Durchfahrt der Lindenstraße für den Kfz-Verkehr von der Rissener Straße seit dem Morgen des 9. April derzeit nicht möglich. Für die Bewohnerinnen und Bewohner der Lindenstraße wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben und Haltverbote aufgestellt, sodass diese ihre Grundstücke erreichen können und ein Begegnungsverkehr in der Straße gewährleistet ist. Die Reparaturarbeiten und die Fahrbahnsperrung in der Lindenstraße im Rohrbruchbereich dauern bis voraussichtlich den 19. April 2024 an.

Kanalsanierung: Umleitung stadteinwärts um die Pinneberger Straße vom 8. bis 12. April

Im Auftrag der SEW saniert die Firma Canal - Control deshalb in der 15. Kalenderwoche vom 8. bis 12. April 2024 Schmutz- und Regenwasseranschlüsse in der Pinneberger Straße mittels Linereinbau. Während der Arbeiten vom 8. bis 12. April 2024 kommt es zur teilweisen Sperrung der Pinneberger Straße. Der Verkehr wird in dieser Zeit zwischen 09.00 und 15.00 Uhr in Richtung Innenstadt über den Breiten Weg und Autal umgeleitet. Davon betroffen sind auch die Buslinien 289 und 395.



Derzeit gibt es keine/ keine weiteren Verkehrsnachrichten.

Weitere Information

Kein kostenloses Parken für E-Fahrzeuge in Wedel

Die Stadt Wedel hat sich gegen eine Bevorrechtigung entschieden.

Das Elektromobilitätsgesetz (EmoG) berechtigt Kommunen, Maßnahmen zu ergreifen, um gekennzeichnete Elektrofahrzeuge im Straßenverkehr zu bevorrechtigen. Diese Bevorrechtigungen ist nach § 3 Abs. 4 Nr. 1–4 EmoG u.a. der (Teil-)Erlass von Gebühren bei der öffentlichen Parkraumbewirtschaftung

Das EmoG schafft den nach Landesrecht zuständigen Behörden (zumeist den kommunalen Straßenverkehrsbehörden) sogenannte Anordnungsmöglichkeiten. Grundlage sind die auf Grund des EmoG angepasste StVO und die angepasste Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Aufgrund dieses Handlungsspielraums haben sich seit Inkrafttreten des Gesetzes am 12. Juni 2015 zahlreiche Kommunen in Deutschland entschieden, Elektrofahrzeuge gemäß des EmoG zu bevorrechtigen.

 

 

 

Hier finden Sie eine Auflistung der Parkgebühren

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