Tierversuche: Erlaubnis
Wer Versuche an Wirbeltieren durchführen will, bedarf der Genehmigung des Versuchsvorhabens durch die zuständige Behörde.
Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung:
- Der Versuch ist unerlässlich.
- Der verantwortliche Leiter des Versuchsvorhabens und sein Stellvertreter besitzen die erforderliche fachliche Eignung.
- Die erforderlichen Anlagen, Geräte und anderen sachlichen Mittel sind vorhanden.
- Die personellen und organisatorischen Voraussetzungen sind gegeben.
- Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Unterbringung, Pflege, Betreuung der Tiere und medizinische Versorgung ist sichergestellt.
Zuständigkeit
An das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR).
Fristen
Es sind keine Fristen für die Einreichung eines Antrages vorgesehen.
Die Genehmigung wird befristet erteilt.
Kosten
Die Genehmigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung.
In Schleswig-Holstein wird eine Gebühr von 128,00 bis 1.023,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren für eine Genehmigung nach § 8 Abs. 1 TierSchG erhoben.
erforderliche Unterlagen
Der Antrag muss alle Angaben entsprechend § 8 Abs. 2 Tierschutzgesetz enthalten.
Rechtsgrundlage
- §§ 8, 8a Tierschutzgesetz (TierSchG),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 14.4.1.4 - VwGebV.
Weitere Informationen
Nicht genehmigungspflichtig sind Tierversuche, die gesetzlich vorgeschrieben oder vorgesehen beziehungsweise behördlich angeordnet sind. Diese sind spätestens zwei Wochen vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Wer Tierversuche durchführen will, muss einen Tierschutzbeauftragten bestellen und dies der zuständigen Behörde anzeigen.
verwandte Vorgänge
- Amputationen bei Wirbeltieren (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TierSchG): Anzeige
- Fleischgewinnung / Schlachtung: Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Hufbeschlagschmied / Hufschlaglehrschmied: Anerkennung
- Tierschutzbeauftragter: Ausnahmegenehmigung
- Zoo: Genehmigung
Ansprechpartner
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Postanschrift
24171 Kiel
Tel.: +49 431 988-0
Fax: +49 431 988-7239
E-Mail: poststelle@melur.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/V/v_node.html
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