Zuständigkeitsfinder
Arbeitsschutz / Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (StAUK)
Aufgaben des Arbeitsschutzes der ehemaligen Gewerbeaufsicht werden von der Staatlichen Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord bearbeitet.
Sie umfassen folgende Aufgabenbereiche:
- Ruhepausen, Ruhezeit, Nacht-/Schichtarbeit, Sozialvorschriften im Straßenverkehr,
- Schutz werdender und stillender Mütter am Arbeitsplatz,
- Kinder- und Jugendarbeitsschutz,
- Gestaltung von Arbeitsplätzen,
- Technische Sicherheit von Maschinen und Geräten,
- Umgang mit Gefahrstoffen inklusive Sprengstoffen, Biostoffen,
- medizinische Aspekte des Arbeitsschutzes,
- Anlagensicherheit,
- physische und psychische Belastungen in der Arbeitswelt.
An die Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord (STAUK).
Keine
Weitere Informationen zum Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und STAUK.
Staatlicher Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein
STAUK - Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Bescheinigung in Steuersachen
- Gaststättenbetrieb: Außengastronomie - Sondernutzungserlaubnis übernehmen
- Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorübergehenden Erlaubnis / Gestattung
- Gewerbe freiberuflich: Auskunft
- Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbebetriebe: Eintragung
Ansprechpartner
Staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfallkasse Nord
Seekoppelweg 5a
24113 Kiel
Tel:+49 431-6407-0
Fax:+49 431-6407-250
E-Mail:poststelle-ki(at)arbeitsschutz.uk-nord.de
Web:www.uk-nord.de/de/staatliche-arbeitsschutzbehoerde-bei-der-unfallkasse-nord.html
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein