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Bauprodukte: Überwachung des Einbaus bestimmter Bauprodukte
Die Verwendung bestimmter Bauprodukte erfordert eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung.
Bestimmte Bauprodukte erfordern eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der mit der Anwendung betrauten Personen. Deshalb muss der Einbau dieser Produkte auf der Baustelle überwacht werden.
Die Überwachung erfolgt durch eine, von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anerkannte, Überwachungsstelle.
An eine anerkannte Überwachungsstelle.
Anerkannte Überwachungsstellen können Sie dem Verzeichnis der Prüf- Überwachungs- und Zertifizierungsstellen (PÜZ-Stellen) entnehmen.
§ 19 Abs. 6 in Verbindung mit § 26 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO).
- Anerkennung als Markscheiderin oder Markscheider beantragen
- Planfeststellung
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer
- Tiere: Betäubungsloses Schlachten Schächten - Erlaubnis
Ansprechpartner
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin, Stadt
Tel:+49 30 78730-0
Web:www.dibt.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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