Zuständigkeitsfinder

Ortsauswahl 22880 Wedel

Bewachungsgewerbe: Sachkundenachweis

Bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung ausgeübt werden.

Folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe dürfen nur nach bestandener Sachkundeprüfung bei der IHK ausgeübt werden:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr,
  • Schutz vor Ladendieben,
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken.

An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Industrie- und Handelskammern in Schleswig-Holstein

§ 34a Gewerbeordnung (GewO)

§ 34a GewO

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:+49 431 530550-0 Fax:+49 431 530550-99 E-Mail:info(at)ea-sh.de Web:www.ea-sh.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

Bergstraße 2
24103 Kiel
Tel:+49 431 5194-0 Fax:+49 431 5194-234 E-Mail:infothek(at)kiel.ihk.de Web:www.ihk.de/schleswig-holstein/

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung

Montag   8.30 -13.00 Uhr
Dienstag   8.30 -13.00 Uhr
Mittwoch   8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag   15.00 -19.00 Uhr
Freitag   8.30 -13.00 Uhr


Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt  und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.

 

Stadt Wedel
Rathausplatz 3-5
22880 Wedel

Tel: +49 4103 707-0
Fax: +49 4103 707-300

Sie haben Anregungen, Ideen oder eine Beschwerde? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail: info(at)stadt.wedel.de