Zuständigkeitsfinder
Kindertageseinrichtung: Erlaubnis zum Betrieb
Für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung wird eine Betriebserlaubnis benötigt.
Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung betreiben wollen, benötigen Sie eine Betriebserlaubnis.
- An das Landesjugendamt im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein (MSGJFS) für eine Betriebserlaubnis in den Städten Flensburg, Kiel, Lübeck und Neumünster,
- an das jeweilige Kreisjugendamt für die Betriebserlaubnis innerhalb eines Kreises.
In manchen Fällen sind Fristen zu bedenken. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Es wird empfohlen sich bezüglich der notwendigen Unterlagen vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
- § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe,
- § 11 Abs. 1 Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG).
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein (MSGJFS).
Ansprechpartner
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend und Familie - Landesjugendamt -
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Tel:+49 431 988-0
Fax:+49 431 988-5416
E-Mail:poststelle(at)sozmi.landsh.de
Web:www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/viii_node.html
Postanschrift:
24170 Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein