Zuständigkeitsfinder
Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
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Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, benötigt eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
Plakatierungen dienen unter anderem der Veranstaltungswerbung. Das kulturelle Leben in Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen oder Aufführungen sind in Schleswig-Holstein Teil der kulturellen Vielfalt.
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum außerhalb von Ortsdurchfahrten ist genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Die Genehmigung wird jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte erteilt. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
An den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.
Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
- §§ 8 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- § 33 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
- §§ 21 ff. Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
Für Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten sind die jeweiligen Gemeinde-, Amts-, oder Stadtverwaltungen zuständig.
- Chemikalien: Inverkehrbringen bestimmter Stoffe - Erlaubnis und Anzeige
- Gaststättenbetrieb: Erteilung einer Stellvertretungserlaubnis
- Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis
- Pflanzenschutzmittel: Anwendung - Anzeige
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:+49 431 530550-0
Fax:+49 431 530550-99
E-Mail:info(at)ea-sh.de
Web:www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein