Zuständigkeitsfinder
Reisegewerbekarte Änderung oder Ergänzung beantragen
Direkt online beantragen:
Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.
Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder ergänzen.
Kurztext
- Tätigkeiten im Reisegewerbe setzten grundsätzlich manche Tätigkeiten sind reisegewerbekartenfrei eine Erlaubnis voraus (Reisegewerbekarte), die inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden kann.
- Auf Antrag können nachträglich Tätigkeiten aufgenommen, geändert oder ergänzt werden.
Ansprechpartner ist das Gewerbeamt bei Ihrer Gemeinde beziehungsweise Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird
Wichtiger Hinweis:
Für den Antrag auf Erteilung / Erweiterung / Verlängerung einer Reisegewerbekarte gemäß § 55 GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antragsassistent zur Verfügung.
Zuständige Stelle
Zuständig für die Antragsbearbeitung ist Ihre Gemeinde beziehungsweise Stadtverwaltung/Gewerbeamt, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird
Die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde beziehungsweise Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.
Voraussetzungen
Sie müssen bereits im Besitz eine Reisegewerbekarte sein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.
Bearbeitungsdauer
Ca. 1 - 3 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Reisegewerbekarte
§ 55 Absatz 3 Gewerbeordnung (GewO)
Rechtsbehelf
Widerspruch (Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen)
- Formulare: keine
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:+49 431 530550-0
Fax:+49 431 530550-99
E-Mail:info(at)ea-sh.de
Web:www.ea-sh.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung
Gewerbeangelegenheiten
Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice | Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0
Fax:+49 4103 707-300
E-Mail:gewerbeamt(at)stadt.wedel.de
Web:www.wedel.de
Postanschrift:
Postfach
260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr
Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Mitarbeiter Gewerbeangelegenheiten
Herr Andreas Langbehn
Gewerbeangelegenheiten
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Etage:
EG
Zimmer:
36
Tel:+49 4103 707-242
Fax:+49 4103 70788-242
E-Mail:a.langbehn(at)stadt.wedel.de
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein