Zuständigkeitsfinder
Sozialhilfe für Minderjährige in Verwandtenpflege beantragen
Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht für Personen, die zum Beispiel durch fehlendes Einkommen oder auf Grund einer Krankheit in Not geraten sind.
Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.
Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.
Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:
- in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
- als Sachleistung,
- als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
- durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.
Die Sozialhilfe gliedert sich in 6 Unterbereiche:
- Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SGB XII),
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 SGB XII),
- Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII),
- Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII),
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII),
- Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74 SGB XII).
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt. |
- Nachweise zu Einkommen,
- Nachweise zu Belastungen.
Häufig werden weitere Unterlagen benötigt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.
Ansprechpartner
Allgemeine Sozialhilfe
Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Soziales
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0
Fax:+49 4103 707-300
E-Mail:sozialamt(at)stadt.wedel.de
Web:www.wedel.de
Postanschrift:
Postfach
260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Öffnungszeiten:
Montag: geschlossen
Dienstag: 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 15:00 - 19:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr
https://reservation.frontdesksuite.com/wedel/terminvereinbarung
Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Heimkosten
Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Soziales
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0
Fax:+49 4103 707-300
E-Mail:heimkosten(at)stadt.wedel.de
Web:www.wedel.de
Postanschrift:
Postfach
260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Öffnungszeiten:
Dienstag, Freitag 8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr
Montag, Mittwoch geschlossen
Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Kreis Pinneberg
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel:04121 - 4502-0
E-Mail:info(at)kreis-pinneberg.de
Kreis Pinneberg - Fachdienst Soziales
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel:+49 4121 4502-3472
Fax:+49 4121 4502-93472
E-Mail:u.fahrenkrug(at)kreis-pinneberg.de
Web:kreis-pinneberg/Verwaltung/Fachbereich%20Familie_%20Teilhabe%20und%20Soziales/Fachdienst%20Soziales.html
Öffnungszeiten:
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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