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Ortsauswahl 22880 Wedel

Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten beantragen

Wenn Sie sich in einer schwierigen Situation befinden, können Sie die Beratung zu Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in Anspruch nehmen

Sofern Sie besondere soziale Schwierigkeiten haben, können Sie
eine Beratung zu den Hilfen zur Überwindung dieser Schwierigkei-
ten erhalten.

Im Rahmen dieser Beratung können auch bereits die erforderlichen
Voraussetzungen für die Hilfewährung geklärt werden.

Bei den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten handelt es sich um nachrangige Leistungen. Daher werden Sie
bei der Beratung auch über andere, vorrangige Leistungen, die zu-
erst genommen werden müssen, informiert.

Sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen, können unter Um-
ständen Hilfen zu Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
ten gewährt werden:

  • Besondere Lebensverhältnisse:
    • keine oder keine ausreichende Wohnung
    • ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage
    • gewaltgeprägte Lebensumstände
    • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung
    • vergleichbare nachteilige Umstände
  • Soziale Schwierigkeiten:
    • Erhalt oder Beschaffung einer Wohnung
    • Finden eines Arbeitsplatzes
    • Erhalt eines Arbeitsplatzes
    • familiäre oder andere soziale Beziehungen
    • Straffälligkeit

Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen und keine anderen Leis-
tungen möglich sein, können Sie beispielsweise folgende Leistun-
gen bekommen
:

  • Beratung und persönliche Betreuung, auch für Angehörige
  • Maßnahmen zur Beschaffung und Erhaltung einer Woh-
    nung
  • Hilfen zum Erlangen und Sichern eines Arbeitsplatzes
  • Hilfen zur Schul- beziehungsweise Berufsausbildung
  • Geld- und Sachleistungen sind möglich, z.B. Krankenkas-
    senbeiträge, Bekleidungsbeihilfe oder ein Taschengeld bei
    stationärer Unterbringung

Kurztext

  • Beratung zur Inanspruchnahme von Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Bei besonderen Lebensverhältnissen und sozialen Schwie-
    rigkeiten können etwaige Leistungen zur Unterstützung er-
    bracht werden
  • Die Beratung zeigt mögliche Unterstützungsangebote im
    Rahmen der Hilfe zur Überwindung von besonderen sozia-
    len Schwierigkeiten nach dem SGB XII auf
  • Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkei-
    ten können nur nachrangig gewährt werden
  • Daher werden auch weitere mögliche Unterstützungsleis-
    tungen im Rahmen der Beratung aufgeführt

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

  • Um die Beratung zu den Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten zu bekommen, muss eine entsprechende Kontaktanfrage gestellt werden.
  • Bei der Beratung können die konkreten Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden.
  • Auch mögliche vorrangige Leistungen können hier besprochen werden.
  • Mögliche Hilfen sind unter anderem: Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege oder Hilfen in sonstigen Lebenslagen
  • Ob die Voraussetzungen der Hilfen zur Überwindung be-sonderer sozialer Schwierigkeiten erfüllt sind, kann im Beratungsgespräch besprochen werden.

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen, um die erste Beratung
zu erhalten. Um eine Hilfe zu erhalten, sind Einzelfallentscheidun-
gen notwendig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistung erfolgt ab Antragstellung.

Kostenart: kostenlos

In der Regel keine Unterlagen erforderlich
Im Einzelfall kann das Sozialamt erforderliche Unterlagen anfor-
dern.

  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Leistungsbescheide (zum Beispiel Arbeitslosengeld (ALG), Rentenbescheid)

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:
Die Beratung für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten kann auch anonym erfolgen

Ansprechpartner

Allgemeine Sozialhilfe

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Soziales

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:sozialamt(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de

Postanschrift:

Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Öffnungszeiten:

Montag: geschlossen
Dienstag: 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 15:00 - 19:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr


https://reservation.frontdesksuite.com/wedel/terminvereinbarung

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Mitarbeiter Allgemeine Sozialhilfe

Frau Ellermeier

Einschränkung: E-L
Allgemeine Sozialhilfe

Kontakt herunterladen Etage: Erdgeschoss
Zimmer: 50
Tel:+49 4103 707-261 Fax:+49 4103 707-364 E-Mail:sozialamt(at)stadt.wedel.de

Sprechzeiten:
Derzeit stehen wir Ihnen nur mit Termin persönlich zur Verfügung. Bitte buchen Sie einen Termin unter https://reservation.frontdesksuite.com/wedel/terminvereinbarung oder nehmen Sie telefonisch Kontakt zu uns auf.

Mitarbeiter Allgemeine Sozialhilfe

Frau Möller

Einschränkung: M-Z
Allgemeine Sozialhilfe

Kontakt herunterladen Zimmer: 51 Tel:+49 4103 707-262 Fax:+49 4103 707-364 E-Mail:sozialamt(at)stadt.wedel.de

Sprechzeiten:
Derzeit stehen wir Ihnen nur mit Termin persönlich zur Verfügung. Bitte buchen Sie einen Termin unter https://reservation.frontdesksuite.com/wedel/terminvereinbarung oder nehmen Sie telefonisch Kontakt zu uns auf.

Mitarbeiter Allgemeine Sozialhilfe

Frau Petermann

Einschränkung: A-D
Allgemeine Sozialhilfe

Kontakt herunterladen Zimmer: 48 Tel:+49 4103 707 -466 Fax:+49 4103 707-364 E-Mail:sozialamt(at)stadt.wedel.de

Sprechzeiten:
Derzeit stehen wir Ihnen nur mit Termin persönlich zur Verfügung. Bitte buchen Sie einen Termin unter https://reservation.frontdesksuite.com/wedel/terminvereinbarung oder nehmen Sie telefonisch Kontakt zu uns auf.


Kreis Pinneberg - Fachdienst Soziales

Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
Tel:+49 4121 4502-3472 Fax:+49 4121 4502-93472 E-Mail:u.fahrenkrug(at)kreis-pinneberg.de Web:kreis-pinneberg/Verwaltung/Fachbereich%20Familie_%20Teilhabe%20und%20Soziales/Fachdienst%20Soziales.html

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.


Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung

Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Tel:+49 431 988-0 Fax:+49 431 988-5416 E-Mail:poststelle(at)sozmi.landsh.de Web:www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VIII/viii_node.html

Postanschrift:

24170 Kiel


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Donnerstag   15.00 - 19.00 Uhr
Freitag  08.30 - 13.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt  und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.

 

Telefonische Erreichbarkeit

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08.00 -16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 -19.00 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr

 

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Fax: +49 4103 707-300

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