Zuständigkeitsfinder
Bauaktenarchiv
Die Akten von Bauvorhaben werden im Bauaktenarchiv ausfbewahrt.
Im Rahmen von Bauvorhaben werden Aktenvorgänge angelegt, welche die im Zusammenhang mit dem Vorhaben entstandenen Dokumente enthalten.
Regionale Hinweise
Bitte beachten Sie, dass ein Termin zur Akteneinsicht vereinbart werden muss!
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis (in der Regel nicht älter als drei Monate) glaubhaft gemacht wird, zum Beispiel in Form
- eines Grundbuchauszuges,
- eines Kaufvertrages,
- eines Erbscheines oder
- eines Grundsteuerbescheides.
Bei der beabsichtigten Einsichtnahme durch Dritte kann eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten erforderlich werden.
- § 1 Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO),
- § 88 i. V. m. § 78 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesverwaltungsgesetz - LVwG -),
- Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH),
- Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG Bund).
Neben dem persönlichen Anspruch auf Akteneinsicht haben Anspruch auf Einsicht in Verfahrensakten grundsätzlich die Beteiligten im Sinne des § 88 in Verbindung mit § 78 LVwG.
Daneben kann nach den Regelungen des IZG-SH ein Antrag auf Akteneinsicht gestellt werden. In diesem Falle können Kosten nach § 13 IZG-SH anfallen.
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen
- Fragen zur Abwassersatzung
- Sich bei der Erstellung eines Bebauungsplans beteiligen
- Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Verkehrsflächen für Arbeits- und Baustellen beantragen
Ansprechpartner
Fachdienst Bauaufsicht
Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0
Fax:+49 4103 707-300
E-Mail:bauaufsicht(at)stadt.wedel.de
Web:www.wedel.de
Postanschrift:
Postfach
260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Öffnungszeiten:
Di. 08.30 Uhr – 13.00 Uhr
Do. 15.00 Uhr – 19.00 Uhr
Fr. 08.30 Uhr – 13.00 Uhr
Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Mitarbeiter Fachdienst Bauaufsicht
Frau Ruge-Hagelstein
Fachdienst Bauaufsicht
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Etage:
II. OG
Zimmer:
225
Tel:+49 4103 707-357
Fax:+49 4103 70788-357
E-Mail:s.ruge-hagelstein(at)stadt.wedel.de
Sprechzeiten:
Bitte beachten Sie, dass ein Termin zur Akteneinsicht vereinbart werden muss!
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
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