Zuständigkeitsfinder
Chemikalien: Sachkundenachweis gemäß § 5 Chemikalien-Verbotsverordnung
Für die Abgabe bestimmter Chemikalien im Groß- und Einzelhandel ist ein Sachkundenachweis erforderlich.
- Bewachungsgewerbe: Bestimmte Bewachungsaufgaben (Ladendetektive, Kontrollgänge im öffentlichen Raum, Türsteher) - Erlaubnis
- Erteilung einer Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Gefahrgutbeauftragtenprüfung ablegen
- Lagergenehmigung für explosionsgefährliche Stoffe beantragen
- Vorläufige Gaststättenerlaubnis beantragen
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung
Montag | 8.30 -13.00 Uhr |
Dienstag | 8.30 -13.00 Uhr |
Mittwoch | 8.30 -13.00 Uhr |
Donnerstag | 15.00 -19.00 Uhr |
Freitag | 8.30 -13.00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.
Stadt Wedel
Rathausplatz 3-5
22880 Wedel
Tel: +49 4103 707-0
Fax: +49 4103 707-300
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