Zuständigkeitsfinder

Eheschließung anmelden

Eine beabsichtigte Eheschließung muss beim Standesamt angemeldet werden.

Eine beabsichtigte Eheschließung muss bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Partner seinen Wohnsitz hat, angemeldet werden. Dort werden die Voraussetzungen für die Eheschließung geprüft und gegebenenfalls in einem Ehefähigkeitszeugnis dokumentiert. Liegt kein Ehehindernis vor, teilt das Standesamt dies den Eheschließenden mit. Dabei kann unter Berücksichtigung der Belange der Eheschließung und in Abstimmung mit dem Eheschließungsstandesamt auch ein Termin für die Eheschließung bestimmt werden.

Die Eheschließung kann in Gegenwart von höchstens zwei Zeuginnen oder Zeugen erfolgen, wenn die Eheschließenden dies wünschen.

Die Eheschließung kann auch vor jedem anderen deutschen Standesamt erfolgen. In diesen Fällen teilt das Wohnsitzstandesamt das Ergebnis seiner auf die Anmeldung erfolgten Prüfung dem Eheschließungsstandesamt mit.

Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Bei Eheschließung von gemeinsam sorgeberechtigten Partnern, also zwischen den Elternteilen nicht ehelich geborener Kinder, erstreckt sich der Ehename auch auf die gemeinsamen Kinder.

Seit dem 1. Oktober 2017 ist in Deutschland aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts auch eine Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern möglich.

An das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes) oder an das Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.

Die Ehe kann erst geschlossen werden, wenn festgestellt ist, dass der Eheschließung keine Ehehindernisse entgegenstehen.

Der Termin für die Eheschließung muss innerhalb von sechs Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Übermittlung des Prüfungsergebnisses, liegen.

  • Die Prüfung der Ehevoraussetzungen kostet 50,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 80,00 Euro. Wenn das Recht eines Staates zu beachten ist, der kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, zusätzlich 20,00 Euro je zu beachtenden Rechts.
  • Die Vornahme der Eheschließung kostet im Regelfall nichts.
  • Es fallen Gebühren in Höhe von 40 Euro an, wenn Sie in einem anderen als dem Anmeldestandesamt an Ihrem Wohnsitz heiraten.
  • Für Besonderheiten, wie zum Beispiel Eheschließungen außerhalb der Dienstzeit oder außerhalb der Diensträume, fallen zusätzliche Gebühren an.

Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung und nähere Informationen zur Durchführung der Eheschließung erfragen Sie bitte in einem persönlichen Gespräch auf dem Standesamt, da diese in einzelnen Fällen sehr unterschiedlich sein können.

Ausländische Eheschließende benötigen in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatstaates.

  • §§ 11 - 15, 41 Personenstandsgesetz (PStG)
  • §§ 28 f. Personenstandsverordnung (PStV)
  • §§ 1310 - 1312, 1616 - 1617c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Art 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG)
  • § 1353 BGB

PStG

§ 28 PStV

BGB

BGBEG

Sollten Sie Ihren Namen geändert haben, müssen Ihre persönlichen Dokumente, wie z.B. Ihr Ausweis, Reisepass oder die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ebenfalls geändert werden. Genaue Auskunft darüber, welche Dokumente geändert werden müssen, erteilt die zuständige Stelle.

Ansprechpartner

Standesamt

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:standesamt(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de

Postanschrift:

Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Mitarbeiter Standesamt

Frau Rühmann

Standesamt

Kontakt herunterladen Zimmer: 310 Tel:+49 4103 707-249 Fax:+49 4103 707-410 E-Mail:standesamt(at)stadt.wedel.de

Sprechzeiten:
Veränderter Service an Freitagen

Dass Trauungen wie geplant stattfinden können, und Paare zumindest was das anbetrifft sorglos und ohne Stress in das Eheleben starten, ist einer der wichtigsten Ansprüche, die das Standesamt Wedel an sich stellt. Aufgrund eines personellen Engpasses im Wedeler Standesamt wird es bis auf Weiteres an Freitagen zu Serviceeinschränkungen kommen. Wegen der stattfindenden Trauungen und eines anhaltenden Bearbeitungsstaus können nicht alle Anliegen an diesen Tagen bearbeitet werden. Reguläre Sprechzeiten können deshalb an Freitagen vorerst nicht mehr angeboten werden.

Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, mit ihren Anliegen auf die Sprechzeiten an den anderen Wochentagen auszuweichen. Die Stadt Wedel bittet dafür um Verständnis.

Die regulären Öffnungszeiten des Wedeler Standesamtes sind montags bis mittwochs von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 19 Uhr.

Mitarbeiter Standesamt

Frau Staker

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Kontakt herunterladen Etage: Altbau
Zimmer: 311
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Dass Trauungen wie geplant stattfinden können, und Paare zumindest was das anbetrifft sorglos und ohne Stress in das Eheleben starten, ist einer der wichtigsten Ansprüche, die das Standesamt Wedel an sich stellt. Aufgrund eines personellen Engpasses im Wedeler Standesamt wird es bis auf Weiteres an Freitagen zu Serviceeinschränkungen kommen. Wegen der stattfindenden Trauungen und eines anhaltenden Bearbeitungsstaus können nicht alle Anliegen an diesen Tagen bearbeitet werden. Reguläre Sprechzeiten können deshalb an Freitagen vorerst nicht mehr angeboten werden.

Bürgerinnen und Bürger werden deshalb gebeten, mit ihren Anliegen auf die Sprechzeiten an den anderen Wochentagen auszuweichen. Die Stadt Wedel bittet dafür um Verständnis.

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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt  und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.

 

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