Zuständigkeitsfinder


Wichtiger Hinweis:
Die Onlinedienste des Landes Schleswig Holstein werden am 16.04.2024 in der Zeit von 19:00 bis ca. 21:00 Uhr gewartet.
In der Zeit werden folgende Onlinedienste nicht zur Verfügung stehen:

  • EfA - 752_Strahlenschutzbeauftragter (SH)
  • EfA - 775_Anzeige einer neuen Röntgeneinrichtung (SH)
  • EfA - 884_Röntgen Betrieb Erteilung (SH)
  • EfA - 885_Strahlenschutz Fachkunde Überprüfung (SH)
  • EfA - 886_Strahlenschutz Betrieb Beendigung (SH)
  • EfA - 887_Strahlenschutzverantwortlicher (SH)
  • EfA - 888_Fischereipachtvertrag Genehmigung (SH)
  • EfA - 889_Anzeige Fischereipachtvertrag Entgegennahme (SH)
  • EfA - Unternehmenszulassung für Asbestarbeiten (GO)
  • EfA - Unternehmenszulassung für Asbestarbeiten (SH) 
  • Gewerbeanzeige (SH) 
  • Urkundenanforderung (SH) 
  • Anerkennung von Berufsqualifikationen
  • Antrag Waffenherstellungslaubnis SH
  • Anzeige Wanderlager SH
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (SH)
  • Ausnahmegenehmigung LKW-Fahrverbot SH
  • Ausnahmegenehmigung private Feuerwerke
  • Befähigungsschein nach SprengG SH
  • Betriebserlaubnis Spielhalle 
  • EfA - 947_Röntgen_Fremdgerät_Anzeige (GO)
  • EfA - 948_Röntgen_Wartung_Anzeige (GO)
  • EfA - 949_Röntgen_Kurse (GO)
  • EfA - 950_Störstrahler Betrieb_Genehmigung (GO)
  • EfA - 951_Röntgen Betrieb_Genehmigung (GO)
  • EfA - 952_Teleradiologie Betrieb (GO)
  • EfA - 953_Röntgen Betrieb_Werkstoffprüfung (GO)
  • EfA - 964_Röntgen Betrieb_Anzeige (GO)
  • EfA - Anerkennung Gleichwertigkeit Sachkunde (GO)
  • EfA - Anerkennung Sachkunde Biozid-Produkte (GO)
  • EfA - Anerkennung Sachkundelehrgang Asbest (GO)
  • EfA - Anzeige Unfall Betriebsstörung Gefahrst (GO)
  • EfA - Anzeige von Begasungstätigkeiten (GO) AFM
  • EfA - Ausnahmen Vorschriften GefahrstoffV (GO)
  • EfA - Erlaubnis Durchführung Begasungen (GO)
  • EfA - Erteilung Befähigungsscheins Begasung (GO) 
  • Eintragung Handwerksrolle SH
  • Erlaubnis nach §§34c-i GewO
  • Erlaubnis Pfandleihgewerbe SH
  • Erlaubnis Schaustellung von Personen
  • Erlaubnis Waffentransport SH
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung HeilpraktikerIn (SH)
  • Festsetzung einer Veranstaltung SH
  • Gaststätten Gestattung SH
  • Gaststättenbetrieb Stellvertretungserlaubnis SH
  • Gaststättenrechtliche Erlaubnis SH
  • Gewerbeabmeldung (SH)
  • Gewerbeanmeldung (SH)
  • Gewerbeummeldung (SH)
  • Kindertagespflege nach SGB VIII (SH)
  • Kleiner Waffenschein SH
  • Löschung Handwerksrolle SH
  • Plakatierung im öffentlichen Straßenraum SH
  • Reisegewerbekarte SH
  • Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums SH
  • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen
  • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Geeignetheit des Aufstellungsortes
  • Standplatzgenehmigung SH
  • Überlassen einer Schusswaffe SH
  • Überwachungsgewerbe SH
  • Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen gewerblich SH
  • Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen nicht gewerblich SH
  • Versammlungsanzeige (SH)
  • Versteigerungsgewerbe SH
     

Einschulung

Einschulungstermine werden in der Presse oder direkt von den Grundschulen bekanntgegeben.Grundschulpflicht: Altersgrenze und örtliche Zuständigkeit

Mit Beginn eines Schuljahres werden alle dann neu schulpflichtigen Kinder eingeschult, das heißt in eine Schule aufgenommen. Auch jüngere Kinder können auf Antrag der Eltern eingeschult werden.

Aus gesundheitlichen Gründen können Kinder für eine im jeweiligen Einzelfall zu bestimmende Dauer vom Schulbesuch beurlaubt werden - dies kommt zum Beispiel bei zu früh geborenen Kindern, deren errechneter Geburtstermin nach dem Schulpflicht-Datum gelegen hätte, in Frage.

Die Termine für die Anmeldungen der Schulanfänger erfahren die Eltern aus der Presse oder durch die für sie zuständige Grundschule in ihrem Wohnbezirk.

Verfahrensablauf:
Die Grundschule erfragt bei der Anmeldung die Personalien des Kindes und Angaben, die für den Schulalltag wichtig sind. Es folgt eine Einschulungsuntersuchung sowie ein Einschulungsgespräch in der Regel zwischen der Schulleitung und dem Kind. Dabei wird auch festgestellt, ob die Deutschkenntnisse ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können. Ist dies nicht der Fall, wird das Kind verpflichtet, vor der Einschulung an einem Sprachförderkurs teilzunehmen.

An die örtlich zuständige Grundschule.

Sollte es Ihr Wunsch sein, dass Ihr Kind eine andere Grundschule, als die örtlich zuständige besucht, so erklären Sie im Rahmen der dortigen Anmeldung, an welcher Schule Ihr Kind eingeschult werden soll. Sofern die von Ihnen ausgewählte Schule noch Aufnahmekapazitäten besitzen sollte, regeln die beiden betroffenen Schulen das Verfahren untereinander und setzen sich anschließend mit Ihnen in Verbindung.

Weitere Informationen erteilt die Schulleiterin/der Schulleiter der jeweiligen Schule (unter anderem zu Aufnahmemöglichkeiten, Aufnahmebedingungen).

Ansprechpartner

Albert-Schweitzer-Schule

Pulverstraße 67 a
22880 Wedel
Tel:+49 4103 912180 Fax:+49 4103 9121820 E-Mail:Albert-Schweitzer-Schule.Wedel(at)schule.landsh.de Web:www.ass-wedel.lernnetz.de

Mitarbeiter Albert-Schweitzer-Schule

Frau Bachmann


Grundschule Altstadt

Schulstraße 8
22880 Wedel
Tel:+49 4103 912130 Fax:+49 4103 9121320 E-Mail:Grundschule-Altstadt.Wedel(at)schule.landsh.de Web:www.altstadtschule-wedel.lernnetz.de

Mitarbeiter Grundschule Altstadt

Frau Andrea Spangenberg


Moorwegschule

Breiter Weg 57 - 67
22880 Wedel
Tel:+49 4103 912170 Fax:+49 4103 9121720 E-Mail:Moorwegschule.Wedel(at)schule.landsh.de Web:www.moorwegschule.de

Mitarbeiter Moorwegschule

Herr Linnart Ebel


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung

Montag   8.30 -13.00 Uhr
Dienstag   8.30 -13.00 Uhr
Mittwoch   8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag   15.00 -19.00 Uhr
Freitag   8.30 -13.00 Uhr


Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt  und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.

 

Stadt Wedel
Rathausplatz 3-5
22880 Wedel

Tel: +49 4103 707-0
Fax: +49 4103 707-300

Sie haben Anregungen, Ideen oder eine Beschwerde? Dann schreiben Sie uns eine E-Mail: info(at)stadt.wedel.de