Zuständigkeitsfinder

Fahrerlaubnis auf Probe

Die Probezeit - bei erstmaliger Erteilung der Fahrerlaubnis - dauert zwei Jahre.

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt; die Probezeit dauert zwei Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung an. Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis an den Inhaber einer im Ausland erteilten Fahrerlaubnis wird die Zeit seit deren Erwerb auf die Probezeit angerechnet.

Das Instrument der Fahrerlaubnis auf Probe wurde eingeführt, um dem Gefährdungsrisiko der Fahranfänger entgegenzuwirken. Ein sicheres und rücksichtsvolleres Fahrverhalten soll erreicht werden; insbesondere soll das Risikobewusstsein gefördert und die Gefahrenerkennung verbessert werden.

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Schon nach Anordnung der ersten Maßnahme verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre. Der nicht fristgemäß erbrachte Nachweis der Teilnahme am Aufbauseminar führt regelmäßig zur Fahrerlaubnisentziehung.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

  • §§ 2a, 2b, 2c Straßenverkehrsgesetz (StVG),
  • §§ 32 bis 39 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV),
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

StVG

FeV

GebOst

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Seiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).
Näheres zum Hintergrund der Fahrerlaubnis auf Probe ist der amtlichen Begründung in der Bundestags-Drucksache 10/4490 zu entnehmen.

Bundestagsdrucksache 10/4490

Ansprechpartner

Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Tel:+49 4121 4502-0 E-Mail:info.strassenverkehr(at)kreis-pinneberg.de Web:www.kreis-pinneberg.de

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

Frau Aladag

Kontakt herunterladen Tel:+49 4121 4502-2438 Fax:+49 4121 4502-92439

Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

Frau Foth

Kontakt herunterladen Tel:+49 4121 4502-2434 Fax:+49 4121 4502-92434 E-Mail:k.foth(at)kreis-pinneberg.de

Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

Frau Jehring

Kontakt herunterladen Tel:+49 4121 4502-2435 Fax:+49 4121 4502-92435 E-Mail:s.jehring(at)kreis-pinneberg.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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