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Internationalen Führerschein beantragen

Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten benötigt.

Für befristete Aufenthalte in manchen, vor allem außereuropäischen Staaten, werden Internationale Führerscheine benötigt. Internationale Führerscheine können bei der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Führerscheinstelle beantragt werden. Internationale Führerscheine sind nur befristet gültig. Bei der Beantragung muss der Antragsteller im Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat sein und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Kurztext

  • Internationaler Führerschein Ausstellung
  • für befristete Aufenthalte in manchen Staaten werden internationale Führerscheine benötigt
  • Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat muss bei Antragstellung vorliegen
  • zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben

Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

 

  • Besitz einer gültigen EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat
  • Vollendung des 18. Lebensjahres

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

  • Amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis / Reisepass)
  • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
  • gültiger EU-/EWR-Führerschein nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster oder gültiger Drittstaatenführerschein, gegebenenfalls mit Übersetzung
  • aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).

Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei)

§§ 25a und 25b der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.

Ansprechpartner

Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

Ernst-Abbe-Straße 9
25335 Elmshorn
Tel:+49 4121 4502-0 E-Mail:info.strassenverkehr(at)kreis-pinneberg.de Web:www.kreis-pinneberg.de

Öffnungszeiten:

Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr

Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

Frau Aladag

Kontakt herunterladen Tel:+49 4121 4502-2438 Fax:+49 4121 4502-92439

Mitarbeiter Kreis Pinneberg - Fachdienst Straßenverkehr

Frau Jehring

Kontakt herunterladen Tel:+49 4121 4502-2435 Fax:+49 4121 4502-92435 E-Mail:s.jehring(at)kreis-pinneberg.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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