Zuständigkeitsfinder
Fahrlehrerausbildungsstätte: Anerkennung
Wer in einer Fahrlehrerausbildungsstätte Fahrlehrer/innen ausbilden möchte, benötigt eine amtliche Anerkennung.
- Fahrschule: Zweigstellenerlaubnis
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Messgeräte reparieren: Zulassung als Instandsetzer
- Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
- Steuerberaterin / Steuerberater: Prüfung - Verbindliche Auskunft der Kammer
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein
Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung
Montag | 8.30 -13.00 Uhr |
Dienstag | 8.30 -13.00 Uhr |
Mittwoch | 8.30 -13.00 Uhr |
Donnerstag | 15.00 -19.00 Uhr |
Freitag | 8.30 -13.00 Uhr |
Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.
Stadt Wedel
Rathausplatz 3-5
22880 Wedel
Tel: +49 4103 707-0
Fax: +49 4103 707-300
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