Zuständigkeitsfinder

Fundsachen melden

Wer einen Wertgegenstand mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro gefunden hat, muss diesen im Fundbüro abgeben.

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbüro).

§§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

§§ 965 ff. BGB

Ansprechpartner

Büro für Einwohnerservice

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-237 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:einwohnerservice(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de

Postanschrift:

Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr

Termine können Sie online buchen unter https://www.wedel.de/online-terminbuchung

Mitarbeiter Büro für Einwohnerservice

Frau Drescher

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Frau Nicole Gugisch

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Mitarbeiter Büro für Einwohnerservice

Frau Katzung

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Zimmer: 41
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Herr Körner

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Frau Preuß

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Frau Wleklinski-Vetter

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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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