Zuständigkeitsfinder
Gehwegüberfahrt
Für die Anlegung einer Überfahrt über Gehweg, Radweg, Randstreifen benötigen Sie eine Genehmigung (Genehmigung einer Überfahrt).
Den Antrag und weitere Informationen entnehmen Sie bitte der angefügten pdf-Datei.
Die Genehmigung ist nach der Satzung der Stadt Wedel über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und der dazugehörigen Gebührentabelle gebührenpflichtig.
- Bodenabbau/Abgrabungen/Aufschüttungen - Genehmigung
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Nachbarrecht / Nachbarschutz: Schiedsverfahren (Streitschlichtung)
- Ortsbesichtigungen
- Straßenbaubeiträge/Straßenausbaubeiträge
Ansprechpartner
Öffentliche Flächen
Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt | Bauverwaltung und öffentliche Flächen
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0
Fax:+49 4103 707-300
E-Mail:oeffentliche.flaechen(at)stadt.wedel.de
Web:www.wedel.de
Postanschrift:
Postfach
260
Rathausplatz 3-5
22871
Wedel
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr
Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Mitarbeiter Öffentliche Flächen
Herr M. Schiemenz
Öffentliche Flächen
Kontakt herunterladen Zimmer: 211 Tel:+49 4103 707-350 Fax:+49 4103 70788-350 E-Mail:M.Schiemenz(at)stadt.wedel.de
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