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Hunde: Hundesteuer

Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Hundesteuer erheben.

Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Gemeinden auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes und einer kommunalen Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer erhoben werden.

Halter eines Hundes ist, wer nicht nur vorübergehend

  • über dessen Pflege, Verwendung, Beaufsichtigung etc. entscheidet, also die Bestimmungsmacht hat,
  • aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
  • den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres in Anspruch nimmt und
  • das Risiko seines Verlustes trägt.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor.

Je nach Regelung in der Gemeinde erhält der Hundehalter eine Hundesteuermarke, die mitgeführt oder am Halsband des Hundes befestigt und nach Abmeldung wieder abzugeben ist.

Darüber hinaus ist nach § 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) ein Hund, der älter als drei Monate ist, durch ein elektronisches Kennzeichen (Transponder) mit einer Kennnummer zu kennzeichnen. Diese Nummer ist bei An- oder Abmeldung anzugeben.

Regionale Hinweise

Die Stadt Wedel erhebt für das Halten von Hunden eine Steuer.

Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.
Steuerschuldner*in ist der Halter*in des Hundes/der Hunde.

Grundsätzlich beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, der dem Monat folgt, in dem der Hund aufgenommen worden ist.

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Kommunalabgabengesetz in Verbindung mit einer kommunalen Satzung

§ 5 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor, etwa für Hunde, die zu bestimmten Bewachungszwecken gehalten werden (zum Beispiel Bewachung von Herden oder abgelegenen Wohngebäuden) sowie für Blindenhunde und Sanitätshunde.

Ansprechpartner

Steuern und Abgaben

Stadt Wedel | Fachbereich 3 Innerer Service | Wirtschaft und Steuern

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22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:steuern.abgaben(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de

Postanschrift:

Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

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Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Mitarbeiter Steuern und Abgaben

Frau Jakusch

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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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