Zuständigkeitsfinder


Wichtiger Hinweis:
Die Onlinedienste des Landes Schleswig Holstein werden am 16.04.2024 in der Zeit von 19:00 bis ca. 21:00 Uhr gewartet.
In der Zeit werden folgende Onlinedienste nicht zur Verfügung stehen:

  • EfA - 752_Strahlenschutzbeauftragter (SH)
  • EfA - 775_Anzeige einer neuen Röntgeneinrichtung (SH)
  • EfA - 884_Röntgen Betrieb Erteilung (SH)
  • EfA - 885_Strahlenschutz Fachkunde Überprüfung (SH)
  • EfA - 886_Strahlenschutz Betrieb Beendigung (SH)
  • EfA - 887_Strahlenschutzverantwortlicher (SH)
  • EfA - 888_Fischereipachtvertrag Genehmigung (SH)
  • EfA - 889_Anzeige Fischereipachtvertrag Entgegennahme (SH)
  • EfA - Unternehmenszulassung für Asbestarbeiten (GO)
  • EfA - Unternehmenszulassung für Asbestarbeiten (SH) 
  • Gewerbeanzeige (SH) 
  • Urkundenanforderung (SH) 
  • Anerkennung von Berufsqualifikationen
  • Antrag Waffenherstellungslaubnis SH
  • Anzeige Wanderlager SH
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis (SH)
  • Ausnahmegenehmigung LKW-Fahrverbot SH
  • Ausnahmegenehmigung private Feuerwerke
  • Befähigungsschein nach SprengG SH
  • Betriebserlaubnis Spielhalle 
  • EfA - 947_Röntgen_Fremdgerät_Anzeige (GO)
  • EfA - 948_Röntgen_Wartung_Anzeige (GO)
  • EfA - 949_Röntgen_Kurse (GO)
  • EfA - 950_Störstrahler Betrieb_Genehmigung (GO)
  • EfA - 951_Röntgen Betrieb_Genehmigung (GO)
  • EfA - 952_Teleradiologie Betrieb (GO)
  • EfA - 953_Röntgen Betrieb_Werkstoffprüfung (GO)
  • EfA - 964_Röntgen Betrieb_Anzeige (GO)
  • EfA - Anerkennung Gleichwertigkeit Sachkunde (GO)
  • EfA - Anerkennung Sachkunde Biozid-Produkte (GO)
  • EfA - Anerkennung Sachkundelehrgang Asbest (GO)
  • EfA - Anzeige Unfall Betriebsstörung Gefahrst (GO)
  • EfA - Anzeige von Begasungstätigkeiten (GO) AFM
  • EfA - Ausnahmen Vorschriften GefahrstoffV (GO)
  • EfA - Erlaubnis Durchführung Begasungen (GO)
  • EfA - Erteilung Befähigungsscheins Begasung (GO) 
  • Eintragung Handwerksrolle SH
  • Erlaubnis nach §§34c-i GewO
  • Erlaubnis Pfandleihgewerbe SH
  • Erlaubnis Schaustellung von Personen
  • Erlaubnis Waffentransport SH
  • Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung HeilpraktikerIn (SH)
  • Festsetzung einer Veranstaltung SH
  • Gaststätten Gestattung SH
  • Gaststättenbetrieb Stellvertretungserlaubnis SH
  • Gaststättenrechtliche Erlaubnis SH
  • Gewerbeabmeldung (SH)
  • Gewerbeanmeldung (SH)
  • Gewerbeummeldung (SH)
  • Kindertagespflege nach SGB VIII (SH)
  • Kleiner Waffenschein SH
  • Löschung Handwerksrolle SH
  • Plakatierung im öffentlichen Straßenraum SH
  • Reisegewerbekarte SH
  • Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums SH
  • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen
  • Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Geeignetheit des Aufstellungsortes
  • Standplatzgenehmigung SH
  • Überlassen einer Schusswaffe SH
  • Überwachungsgewerbe SH
  • Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen gewerblich SH
  • Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen nicht gewerblich SH
  • Versammlungsanzeige (SH)
  • Versteigerungsgewerbe SH
     

Integrierte ländliche Entwicklung (Dorfentwicklung + Leader)

Informationen zum Zukunftsprogramm Ländlicher Raum (ZPLR).

Mit den Maßnahmen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung im Rahmen des Zukunftsprogramms Ländlicher Raum (ZPLR) erfolgt eine Unterstützung der ländlichen Räume Schleswig-Holsteins für mehr Gemeinschaft, mehr Lebensqualität sowie mehr Wirtschaftskraft.
Die Förderung der Integrierten ländlichen Entwicklung dient der Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität in ländlichen Räumen.
Der „Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums“ (ELER) ist Grundlage für das „Zukunftsprogramm Ländlicher Raum“ (ZPLR) in Schleswig-Holstein. Das Zukunftsprogramm Ländlicher Raum ist ein zentrales Förderinstrument für die ländlichen Regionen im Rahmen der EU-Förderperiode 2007-2013. In Schleswig-Holstein wird auf der Grundlage des ELER die so genannte Leader-Methode, die als innovativer bottom-up-Ansatz in der vergangenen Förderperiode im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative LEADER+ erfolgreich erprobt wurde, für den Förderbereich der Integrierten ländlichen Entwicklung flächendeckend umgesetzt.
Maßnahmen der Integrierten ländlichen Entwicklung – mit Ausnahme der Projekte zur Diversifizierung landwirtschaftlicher Betrieb und zur Umnutzung landwirtschaftlicher Bausubstanz – werden vorrangig über die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) nach Leader umgesetzt, die in Schleswig-Holstein „AktivRegionen“ genannt werden.
Die neue ELER-Förderperiode 2014-2020 ist in Vorbereitung. Im Übergangszeitraum 2014 bis zum Inkrafttreten des neuen Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) können die verfügbaren GAK- und Landesmittel auch außerhalb von Leader für Vorhaben mit besonderer landespolitischer Bedeutung zur Stärkung der ländlichen Räume eingesetzt werden (insbesondere zur Sicherung der Daseinsvorsorge).

An das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL).

Keine

Keine

  • Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER),
  • Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK-Gesetz - GAKG),
  • Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung in Schleswig-Holstein Gl.Nr. 6621.41, veröffentlicht im Amtsblatt für SH, Ausgabe 06.12.2010 in Verbindung mit der Änderung vom 13.12.2011, veröffentlicht im Amtsblatt für SH, Ausgabe 27.12.2011 (RL zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung in SH).

Verordnung (EG) Nr. 1698/2005

GAKG

RL zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung in SH

Weitere Informationen zur AktivRegion Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

LEADER: AktivRegion Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Flensburg

Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg
Tel:+49 461 804-1 Fax:+49 431 804-240 E-Mail:flensburg.poststelle(at)llnl.landsh.de Web:www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr


Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)

Breitenburger Straße 25
25524 Itzehoe
Tel:+49 4821 66-0 Fax:+49 4821 66-2223 E-Mail:itzehoe.poststelle(at)llnl.landsh.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr


Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung - Außenstelle Lübeck

Meesenring 9
23566 Lübeck, Hansestadt
Tel:+49 451 885-1 Fax:+49 451 885-270 E-Mail:luebeck.poststelle(at)llnl.landsh.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 uhr - 12.00 Uhr


Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel:+49 4347 704-0 Fax:+49 4347 704-116 E-Mail:Poststelle-flintbek(at)LLnL.landsh.de Web:www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr


Landesamt für Umwelt - Außenstelle Flensburg

Bahnhofstraße 38
24937 Flensburg
Tel:+49 461 804-1 Fax:+49 461 804-240 E-Mail:flensburg.poststelle(at)lfu.landsh.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr


Landesamt für Umwelt - Außenstelle Itzehoe (Breitenburger Straße)

Breitenburger Straße 25
25524 Itzehoe
Tel:+49 4821 66-0 Fax:+49 4821 66-2223 E-Mail:itzehoe.poststelle(at)lfu.landsh.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr


Landesamt für Umwelt - Außenstelle Lübeck

Meesenring 9
23566 Lübeck, Hansestadt
Tel:+49 451 885-1 Fax:+49 451 885-270 E-Mail:luebeck.poststelle(at)lfu.landsh.de

Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 uhr - 12.00 Uhr


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Dienstag   8.30 -13.00 Uhr
Mittwoch   8.30 -13.00 Uhr
Donnerstag   15.00 -19.00 Uhr
Freitag   8.30 -13.00 Uhr


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22880 Wedel

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