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Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung

Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, benötigt eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).

Plakatierungen dienen unter anderem der Veranstaltungswerbung. Das kulturelle Leben in Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen oder Aufführungen sind in Schleswig-Holstein Teil der kulturellen Vielfalt.

In der Regel bestimmen innerorts Satzungen der jeweiligen Gemeinde/Stadt/des Amtes wie und wo die Plakatierung angebracht werden darf. Zulässige Werbeflächen können sich zum Beispiel an Laternenmasten, Litfaßsäulen, Anschlagtafeln oder Großwerbetafeln befinden. Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Plakatieren in der Regel nicht zulässig.

Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum innerhalb von Ortsdurchfahrten ist genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Die Genehmigung wird jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte erteilt. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.

An die jeweilige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren / dessen Bereich die betroffene Ortsdurchfahrt liegt.

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Plakatierungen über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.

  • §§ 8 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • § 33 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
  • §§ 21 ff. Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

FStrG

§ 33 StVO

§§ 21 ff. StrWG

Für Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein zuständig.

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:+49 431 530550-0 Fax:+49 431 530550-99 E-Mail:info(at)ea-sh.de Web:www.ea-sh.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Sondernutzungserlaubnis: Plakatierung im öffentlichen Raum

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 Web:www.wedel.de

Postanschrift:

Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22880 Wedel

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Mitarbeiter Sondernutzungserlaubnis: Plakatierung im öffentlichen Raum

Frau Britta Flieger

Sondernutzungserlaubnis: Plakatierung im öffentlichen Raum

Kontakt herunterladen Etage: II. OG
Zimmer: 229
Tel:+49 4103 707-355 Fax:+49 4103 70788-355 E-Mail:b.flieger(at)stadt.wedel.de

Mitarbeiter Sondernutzungserlaubnis: Plakatierung im öffentlichen Raum

Herr Hoffmann

Sondernutzungserlaubnis: Plakatierung im öffentlichen Raum

Kontakt herunterladen Tel:+49 4103 707-247 Fax:+49 4103 70788-247 E-Mail:S.Hoffmann(at)stadt.wedel.de

Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr

Mitarbeiter Sondernutzungserlaubnis: Plakatierung im öffentlichen Raum

Herr F. Rausch

Sondernutzungserlaubnis: Plakatierung im öffentlichen Raum

Kontakt herunterladen Zimmer: 228 Tel:+49 4103 707-358 Fax:+49 4103 70788-358 E-Mail:f.rausch(at)stadt.wedel.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Donnerstag   15.00 - 19.00 Uhr
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Donnerstag 08.00 -19.00 Uhr
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