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Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen

Wer gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchte benötigt - zusätzlich zur Gewerbeanmeldung / einer Reisegewerbekarte - eine Erlaubnis.

Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten beziehungsweise solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.

Schaustellungen von Personen sind zum Beispiel Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.

Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig gemäß Gewerbeordnung.

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk die Veranstaltung stattfinden soll.

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung einer Erlaubnis für die Schaustellung von Personen gemäß § 33a GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein  elektronischer Antragsassistent  zur Verfügung

Die Erlaubnis nach § 33a GewO erlischt, wenn der Inhaber innerhalb eines Jahres nach deren Erteilung den Betrieb nicht begonnen oder während eines Zeitraumes von einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat.

Die Fristen können aus wichtigem Grund verlängert werden.

Derzeit fallen 100,00 Euro gemäß Anhang der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.

  • Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
  • Nachweis Ihrer fachlichen Eignung,
  • gegebenenfalls Nachweis Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit,
  • gegebenenfalls Nachweis bestimmter räumlicher Verhältnisse.
  •  
  • § 33a Gewerbeordnung (GewO),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.8.5 - VwGebV.

§ 33a GewO

VwGebV

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:+49 431 530550-0 Fax:+49 431 530550-99 E-Mail:info(at)ea-sh.de Web:www.ea-sh.de

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung


Gewerbeangelegenheiten

Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice | Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
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Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Mitarbeiter Gewerbeangelegenheiten

Herr Andreas Langbehn

Gewerbeangelegenheiten

Kontakt herunterladen Etage: EG
Zimmer: 36
Tel:+49 4103 707-242 Fax:+49 4103 70788-242 E-Mail:a.langbehn(at)stadt.wedel.de


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


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Dienstag   8.30 -13.00 Uhr
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