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Verkauf / Versteigerung landeseigener oder kommunaler Grundstücke, Immobilien

Grundstücke oder/und Immobilien, die das Land Schleswig-Holstein oder eine Kommunalverwaltung nicht mehr benötigen, können von Bürger/innen oder Unternehmen erworben werden.

Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land Schleswig-Holstein beziehungsweise eine kommunale Verwaltung nicht mehr zur Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben benötigt.

Darüber hinaus werden die dem Land oder einer Kommune durch Erbschaften zukommenden Gegenstände wie zum Beispiel Geschirr, Schmuck oder auch Kraftfahrzeuge meistbietend versteigert. Das gilt auch für die aus Nachlässen übereigneten Grundstücke und Immobilien.

Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum einer Kommune befinden an die entsprechende Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Sofern es sich um Grundstücke und / oder Immobilien handelt, die sich im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein befinden:

  • im Falle von entbehrlichem Grundvermögen an die Landesliegenschaftsverwaltung im Finanzministerium Schleswig-Holstein,
  • im Falle von Fiskalerbschaften an das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).

 

Die sogenannten „Fiskuserbschaften“ beziehungsweise "Fiskalerbschaften" entstehen, wenn das Land als Erbe eingesetzt wird oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen. Eine Kommune kann, wie auch das Land, testamentarischer Erbe werden; das Land wird jedoch im Gegensatz zur Kommune unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlicher Erbe.

Ansprechpartner

Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)

Speckenbeker Weg 133
24113 Kiel
Tel:+49 431 988-8800 Fax:+49 431 988-8890 E-Mail:poststelle(at)dlzp.landsh.de Web:www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/DLZP/dlzp_node.html


Finanzministerium

Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel
Tel:+49 431 988-0 Fax:+49 431 988-4172 E-Mail:poststelle(at)fimi.landsh.de Web:www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VI/vi_node.html

Postanschrift:

Postfach 7127
24171 Kiel


Grundstücksverwaltung

Stadt Wedel | Fachbereich 3 Innerer Service | Wirtschaft und Steuern

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:grundstuecksverwaltung(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de

Postanschrift:

Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Mitarbeiter Grundstücksverwaltung

Frau Anika Brodersen

Grundstücksverwaltung

Kontakt herunterladen Zimmer: 108 Tel:+49 4103 707-412 Fax:+49 4103 70788-412 E-Mail:a.brodersen(at)stadt.wedel.de

Mitarbeiter Grundstücksverwaltung

Herr Fabian Plümer

Grundstücksverwaltung

Kontakt herunterladen Zimmer: 106 Tel:+49 4103 707-217 Fax:+49 4103 70788-217 E-Mail:f.pluemer(at)stadt.wedel.de


Stadt Wedel Fachbereich 3 Innerer Service

Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel
Tel:+49 4103 707-0 Fax:+49 4103 707-300 E-Mail:info(at)stadt.wedel.de Web:www.wedel.de

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -19.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Mittwoch  08.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag   15.00 - 19.00 Uhr
Freitag  08.30 - 13.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt  und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.

 

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag, Mittwoch

08.00 -16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 -19.00 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr

 

Stadt Wedel
Rathausplatz 3-5
22880 Wedel

Tel: +49 4103 707-0
Fax: +49 4103 707-300

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