Zuständigkeitsfinder

Versickerung von Niederschlagswasser

Zur Versickerung von Niederschlagswasser ist ein Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Versickerung von Niederschlagswasser in das Grundwasser zu stellen. Das Versickern des Niederschlagswassers trägt zur Entlastung unserer Gewässer bei und Sie sparen die Beseitungsgebühr, die sonst bei Einleitung in die Kanalisation erhoben wird. Die Kenntnis der Bodenbeschaffenheit (Sickerfähigkeit) und des Grundwasserstandes ist für die Beurteilung der Möglichkeit der Versickerung erforderlich.

Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.

Quelle der Inhalte: Stadt Wedel


Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Mittwoch  08.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag   15.00 - 19.00 Uhr
Freitag  08.30 - 13.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt  und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.

 

Telefonische Erreichbarkeit

Montag, Dienstag, Mittwoch

08.00 -16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 -19.00 Uhr
Freitag 08.00 - 14.00 Uhr

 

Stadt Wedel
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