Anstelle der Stimmenabgabe im Wahllokal besteht auch die Möglichkeit der Wahlteilnahme durch Briefwahl.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden.
Briefwahlunterlagen können bis einschließlich Freitag vor der Wahl, 04.03.2022, 12 Uhr, schriftlich oder online beantragt werden. Geben Sie bitte die Adresse an, an die die Briefwahlunterlagen gesendet werden sollen sowie Ihren Namen, Wohnanschrift und das Geburtsdatum. Sofern die Wahlbenachrichtigung vorliegt, ist der Wahlbezirk und die Nummer im Wählerverzeichnis hilfreich.
Bitte beachten Sie die Postlaufzeit. Der zurückgesendete Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, den 06.03.2022, bis 18 Uhr bei dem zuständigen Wahlbezirk der Stadt Wedel eingegangen sein.
Wer die Unterlagen persönlich abholt, kann die Briefwahl auch gleich im Raum Wolgast des Rathauses ausüben.
Um einen Wahlschein für eine andere Person zu beantragen oder deren Briefwahlunterlagen entgegen zu nehmen, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.
Pressemitteilung "Hinweise zur Briefwahl" vom 03.02.2022