6-Punkte-Überblick: Briefwahl zur Gemeinde- und Kreiswahl – so gehts

Ab 4. April kann auch im Rathaus abgestimmt werden. Unterlagen auch online beantragbar.

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Ab dem 4. April kann per Post, im Rathaus oder am schnellsten online die Briefwahl beantragt werden. Symbolfoto: Stadt Wedel/Kamin
Ab dem 4. April kann per Post, im Rathaus oder am schnellsten online die Briefwahl beantragt werden. Symbolfoto: Stadt Wedel/Kamin

Am 14. Mai 2023 findet die Gemeinde- und Kreiswahl in Wedel statt. Die Stimmabgabe ist allerdings per Briefwahl schon vorher möglich. Gewählt wird in den 16 Wahllokalen im Wedeler Stadtgebiet oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes vorab per Briefwahl.

Was Wählende dabei beachten müssen, finden Sie in diesem 6-Punkte-Überblick

 

1. Muss ich besondere Voraussetzungen erfüllen um per Brief zu wählen?

Nein, im Grunde nicht. Es muss lediglich ein wichtiger Grund vorliegen, weshalb die Wahl am 14. Mai nicht in einem der 16 Wedeler Wahllokalen erfolgen kann. Der Grund muss dabei nicht genauer benannt werden, weshalb die Briefwahl von vielen auch als bequemere Alternative zum sonntäglichen Gang zum Wahllokal genutzt wird.

 

2. Wie komme ich an die Briefwahlunterlagen?

Interessierte können mit Ihrer Wahlbenachrichtigung die Übersendung der Briefwahlunterlagen beantragen. Auf der Rückseite befindet sich ein Vordruck, der ausgefüllt zurückgeschickt oder im Rathaus im Raum Wolgast zu den Öffnungszeiten des Rathauses abgegeben werden kann. Der Raum Wolgast ist barrierefrei über den Seiteneingang durch die Kantine des Rathauses erreichbar. Der Service im Raum Wolgast startet bereits am 4. April nach Vorlage eines gültigen Personalausweises.
 

T I P P  a u s  d e m  W A H L B Ü R O:

3. Kann ich den Antrag auch digital stellen?

Ja, das ist sogar noch komfortabler. Das geht per Mail an wahlen(at)stadt.wedel.de. Oder noch einfacher online auf Wedel.de . Die Nutzung dieser digitalen Möglichkeiten entlastet die Mitarbeitenden des Wahlbüros sehr und kann zu einer beschleunigten Beantwortung der per Post eingegangenen Anträge führen.

 

4. Läuft die Briefwahl in Wedel schon ab dem 4. April?

Nein. Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab dem 5. April bei Ihnen eingehen. Wer nicht so lange warten möchte, kann schon jetzt einen Antrag auf Ausstellung und Zusendung der Briefwahlunterlagen stellen und zwar per Mail an wahlen(at)stadt.wedel.de, persönlich nach Vorlage eines gültigen Personalausweises ab dem 4. April im Raum Wolgast im Rathaus oder per Onlineantrag.  

 

5. An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe?

Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden des Wahlbüros unter 04103/707-370 gern zur Verfügung.

 

6. Kann ich selbst irgendwie bei der Wahl mithelfen?

Na klar, und das wäre ein wirklich wichtiger Einsatz: Wer sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer für die Mithilfe in einem der 16 Wahllokale melden will, kann sich gern an das Wahlbüro wenden. Es werden noch einzelne Wahlhelfende und Reservisten gesucht. Mehr Informationen unter diesem Link.

Letzte Änderung: 06.04.2023

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