Bauprojekt „Kirchstieg“ - die Fakten

Wedels Stadtverwaltung erläutert die Entwicklungen um die Vergabe eines städtischen Grundstückes

in Rathaus & Politik, Top-News

Obwohl gegen Bürgermeister Niels Schmidt sowie drei Ratsherren Strafanzeigen erstattet und so von außen eine bislang ungewohnte Schärfe in ein Verfahren gebracht wurde, setzt Wedels Stadtverwaltung weiterhin auf Sachlichkeit. Es bleibt abzuwarten, ob von Seiten der Staatsanwaltschaft noch eine Stellungnahme abgefordert wird, nachvollziehbarer Weise wünschen sich jedoch einige Kommunalpolitiker unabhängig davon präzisierte Informationen.

„Diesen Wunsch erfüllen wir gern. Denn bei der mehrjährigen Dauer des Verfahrens können schon mal Zusammenhänge der Erinnerung entfallen oder etwas durcheinander geraten sein“, sagte Jörg Amelung, Fachbereichsleiter Innerer Service, und: „Wir wollen transparent sein, denn wir haben nichts zu verbergen.“Deshalb stellt die Stadt einige Fakten klar:

Die Vergabe des städtischen Grundstückes:
Basis der Vergabe war ein Kriterienkatalog, der von Vertretern aller Fraktionen erarbeitet und im Planungsausschuss beschlossen wurde. Auf ausdrücklichen Wunsch der Politik wurde der gesamte Prozess von der Stadtverwaltung lediglich begleitet. Eine Stimmberechtigung der Verwaltung bei der Auswahl der Bewerber wurde von vorn herein ausgeschlossen. Weil das Grundstück noch keine Anbindung für den Bewohner- und Anliegerverkehr zu den Neubauten aufwies, waren der Ankauf des benachbarten Privatgrundstücks sowie die Änderungen des bestehenden B-Planes Bedingungen der Grundstücksvergabe.

Es gab mehrere Bewerber, die ein Angebot abgegeben haben. Die Ratsversammlung beschloss am 2. Mai 2013, einem Bewerber den Zuschlag zu erteilen, der ihrer Ansicht nach die Kriterien am besten erfüllte. Es ist der Bewerber, der nun die Strafanzeigen gestellt hat.

B – Plan, Verfahren und Kosten:
Um die Kosten für die Stadt möglichst gering zu halten, ist es bewährte Praxis, dass Investoren einen „vorhabenbezogenen Bebauungsplan“ für ihr Projekt gemeinsam mit der Stadt entwickeln , aber selbst bezahlen. Dieser in einem städtebaulichen Vertrag festzulegende Ansatz gilt selbstverständlich für alle Bewerber beziehungsweise Investoren gleichermaßen und ist grundsätzlich im Sinne der Investoren, da es das Verfahren beschleunigt.

Der entsprechende Vertragsentwurf wurde dem erstplatzierten Bewerber am 13. Juni 2013 übersandt, von ihm jedoch nicht unterschrieben.

Aus diesem Grund disponierte die Stadt um und begann mit der Entwicklung eines Bebauungsplanes in eigener Regie. Dieser Bebauungsplan stand den Interessen und dem Konzept des Erstplatzierten nicht im Wege, sondern schloss es ein.

Erschließungskosten:
Im Rahmen der laufenden Verhandlungen wurden auch die Vorteile der Vorwegübernahme der Erschließungskosten durch den ausgewählten Bewerber erörtert. Verwaltungsseitig gäbe es den Vorteil nur einen Ansprechpartner zu haben, die Enderwerber hätten Sicherheit in der Kostenplanung und der Bewerber/Käufer die Möglichkeit der Re-Finanzierung. Diesem Verwaltungsvorschlag wollte sich der Bewerber jedoch nicht anschließen.

Kaufvertrag:
Nach einer Zuschlagserteilung ist es üblich, dass Stadt und Bewerber gemeinsam einen Kaufvertrag erarbeiten. Denn Ziel der Stadt ist es stets, derartige Verfahren einvernehmlich in einem Dialog voranzubringen.

Die Verwaltung ist intensiv in die Verhandlungen mit dem erstplatzierten Bewerber eingetreten, um das Verfahren zeitnah zum Abschluss zu bringen. Dabei wurden alle Fragestellungen des Bewerbers lösungsorientiert beantwortet.

Weil auch Wochen und Monate nach der Zuschlagserteilung in Gesprächen mit dem Wettbewerbsgewinner keine belastbaren Fortschritte zu verzeichnen waren, fertigte die Verwaltung auf Eigeninitiative einen Vertragsentwurf, den sie dem Bewerber am 23. Oktober zuschickte. Dieser Entwurf enthielt keine Regelungen zur Übernahme der Planungskosten und hinsichtlich der Fragen zu Erschließungs- und Beitragskosten wurde eine Standardklausel verwendet. Dieser Vertragsentwurf stellte die Diskussionsgrundlage für die weiteren Verhandlungen dar. Eine Rückmeldung erhielt die Verwaltung dazu nicht.

Da der Bieter die vom Rat beschlossene Frist, den Kaufvertrag bis zum 15. November 2013 abzuschließen, verstreichen ließ, setzte die Verwaltung den 2. Teil des Ratsbeschlusses um und nahm die Kaufvertragsverhandlungen mit dem Zweitplatzierten auf.

Zuwegung:
Im Laufe des Verhandlungsverfahrens mit dem Erstplatzierten musste festgestellt werden, dass die Regelzufahrt über die Rudolf-Höckner-Straße in Notsituationen für Einsatzfahrzeuge der Rettungsdienste nicht ausreicht.

Als Lösung dieses Problems wurde dem Bewerber in Aussicht gestellt, diese Fahrzeuge nach Fertigstellung des Baus über den Kirchstieg zu leiten. Diese Trasse könne auch während der Bauzeit von den Baustellenfahrzeugen genutzt werden.

Auch diese Regelung würde selbstverständlich für alle Bauherren beziehungsweise Investoren gelten.

„Angesichts dieser Fakten haben wir ein reines Gewissen und können uns Vorwürfe, nicht korrekt gehandelt zu haben, überhaupt nicht erklären“, so Fachbereichsleiter Jörg Amelung. „ Sämtliche Aussagen sind durch Aktenvermerke und Zeugenaussagen der mit dem Verfahren betrauten städtischen Mitarbeiter jederzeit belegbar.“

Eine schriftliche Beantwortung der Rats-Anfragen erfolgt in der Sitzung am 21. Mai 2015. (S.Bossen/Stadt Wedel , 7.5.2015)

Letzte Änderung: 17.12.2019

Mit freundlicher Unterstützung von...