Ziel des o.a. Verfahrens ist es, die planerischen Voraussetzungen für die Schaffung von Wohnraum durch Nachverdichtung zu erfüllen. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von einer Umweltprüfung wird abgese-hen.
Im Zeitraum vom 08.04. bis 08.05.2015 besteht für die Öffentlichkeit die Möglichkeit den Entwurf einschließlich der Begründung einzusehen und Stellungnahmen abzugeben.
Die Unterlagen sind im Einzelnen unter wedel.de/Rathaus & Politik/Dienstleistungen/ Bekanntmachungen einzusehen.
(Tewes/Stadt Wedel/02.04.2015)