24 Meter neuer Bordstein an der Spitzerdorfstraße sind nun für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen leichter passierbar. Das ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit des Fachdienstes Bauverwaltung und öffentliche Flächen, des Bauhofes und der Behindertenbeauftragten der Stadt Wedel, Kerstin Dietrich.
Dietrich, die ihr Ehrenamt im vergangenen Jahr angetreten hatte, hatte die Beobachtung von Betroffenen aufgenommen, dass die im Sommer verlegten drei Zentimeter hohen neuen Bordsteine aus Granit einen 90-Grad-Winkel aufwiesen und damit eine 3 Zentimeter hohe Kante darstellten – ein spürbares Hindernis für Menschen mit einer Gehbehinderung oder für Personen, die auf einen Rollator oder einen Rollstuhl angewiesen sind. Im Austausch mit Annette Boettcher, Mitarbeiterin des Fachdienstes „Bauverwaltung und öffentliche Flächen“ musste eine Lösung für ein unlösbar scheinendes Vorschriftendilemma gefunden werden: Während die Richtlinien für Barrierefreiheit für Menschen mit Sehbehinderung eine mit Blindenstock gut zu ertastende Höhe von sechs Zentimetern vorsehen, ist die empfohlene Höhe für gehbehinderte Personen der Nullabsatz.
Da der erste Kompromissversuch von drei Zentimetern offensichtlich noch nicht ausgereicht hatte, brachte der Bauhof eine Abschrägung an den so genannten ungesicherten Querungsstellen und den Behindertenparkplätzen mit dem Trennschleifer ins Spiel. Um die taktile und optische Signalwirkung auch für Sehbehinderte im Gegenzug zu erhöhen, sollten weiße Aufmerksamkeitsfelder als Pflasterung verlegt werden.
Dieser Plan – also das Abschrägen und das Verlegen der Aufmerksamkeitsfelder – wurde noch vor Weihnachten durch den Bauhof Wedel in die Tat umgesetzt. Lediglich ein Aufmerksamkeitsfeld im Bereich Ecke Feldstraße vor der Kita konnte wegen Lieferschwierigkeiten noch nicht fertiggestellt werden. Dies wird geschehen sobald die Lieferung der weißen Steine beim Bauhof eingetroffen ist.
Kerstin Dietrich freute sich beim Ortstermin über das Ergebnis und den engen Austausch der beteiligten Stellen: „Es ist wichtig im Gespräch zu bleiben und im Zweifel zu wissen, dass das Erreichen von Verbesserungen für Menschen mit Behinderung auf diese Weise auch unbürokratisch und pragmatisch angegangen werden kann.“ Auch Annette Boettcher schätzt den direkten Draht mit Kerstin Dietrich: „Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung ist ein wichtiges Bindeglied, weil sie die Beobachtungen von Betroffenen zusammentragen und vorbringen kann. So ist ein regelmäßiger Kommunikationskanal entstanden. Wir sind viel draußen vor Ort und planen möglichst umsichtig, aber manche Herausforderungen zeigen sich doch erst in der Praxis. Die Perspektive von Menschen mit Behinderung auf diese Weise einbinden zu können, ist sehr wertvoll für uns.“
Hintergrund: Die erste Wedeler Beauftragte für Menschen mit Behinderung
Kerstin Dietrich ist die erste Beauftragte der Stadt Wedel für Menschen mit Behinderung. Sie wird unterstützt vom Fachdienst Soziales. Wer sich an Kerstin Dietrich wenden möchte kann dies auf verschiedenen Wegen und praktisch jederzeit tun (siehe unten).
Die Behindertenbeauftragte ist ehrenamtlich tätig, unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Im November 2019 hatte der Rat der Stadt Wedel mit einer Satzung die Einsetzung einer Person als Beauftragte für Menschen mit Behinderung zur Wahrnehmung der Interessen der behinderten Einwohnerinnen und Einwohner Wedels beschlossen.
Die nächsten Sprechstunden von Kerstin Dietrich finden ab Januar 2022 jeden 3. Freitag im Monat von 10-12 Uhr im Raum 49 im Wedeler Rathaus statt, das selbstverständlich barrierefrei erreichbar ist.
Wer außerhalb der Sprechzeiten Kontakt zu Kerstin Dietrich aufnehmen möchte, kann dies vor allem per E-Mail (K.Dietrich(at)stadt.wedel.de ) oder telefonisch unter der Nummer 04103 707-325.
Seit Januar 2022 gibt es für den persönlichen Kontakt auch die Möglichkeit eines Hausbesuches (Corona Bestimmungen müssen eingehalten werden) für Mitbürgerinnen und -bürger, die keine Möglichkeit der Mobilität haben oder bei denen andere Hinderungsgründe vorliegen.
Die Behindertenbeauftragte ist kein Organ der Stadt Wedel. Im Rahmen ihres Aufgabenbereiches unterstützen die Selbstverwaltungsorgane der Stadt Wedel die Behindertenbeauftragte in ihrem Wirken.
Die Behindertenbeauftragte wird zu allen Sitzungen der Gremien der Stadt Wedel geladen und hat auf Verlangen Rederecht.
Zusätzlich wird die Behindertenbeauftragte rechtzeitig in Planungsaktivitäten der Stadt Wedel einbezogen und hat ein Recht zur Stellungnahme zu allen Beschlussvorlagen für die Gremien der Stadt Wedel, die die von ihm vertretene gesellschaftlich bedeutsame Gruppe betreffen.