Bürgermeisterwahl: Stichwahl mit Kaser und Schmidt am 20. März

Hinweise zur Stichwahl.

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Die Wahlergebnisse vom 6. März machen eine Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl in Wedel notwendig. Symbolbild: Stadt Wedel/Kamin
Die Wahlergebnisse vom 6. März machen eine Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl in Wedel notwendig. Symbolbild: Stadt Wedel/Kamin

Die Bürgermeisterwahl in Wedel wird am 20. März 2022 in einer Stichwahl zwischen den Kandidaten Gernot Kaser (parteilos) und Niels Schmidt (parteilos) entschieden. Dies stellte der Gemeindewahlausschuss der Stadt Wedel Wedel in seiner Sitzung am Nachmittag des 7. März‘ 2022 auch offiziell fest. Bei der Bürgermeisterwahl am 6. März hatte keiner der vier Kandidaten die notwendige Mehrheit von 50 Prozent der gültigen abgegebenen Wählendenstimmen auf sich vereinigen können.

Das amtliche Wahlergebnis in Zahlen:

Kandidat

Stimmen in Prozent

Stimmen absolut

 

Gernot Kaser

32,25 %

3.411

Tobias Kiwitt

25,85 %

2.734

Niels Schmidt

39,43 %

4.171

Christian Stolle

2,48 %

262

 

Wahlberechtigte insgesamt:                27.372

Wähler/Wählerinnen:                         10.677

Abgegebene gültige Stimmen:             10.578

Abgegebene ungültige Stimmen:                99

Wahlbeteiligung in Prozent:                39,01 %

(Alle Details unter diesem Link)

 

Damit gehen die Kandidaten mit den meisten Stimmen Niels Schmidt (39,43 %) und Gernot Kaser (32,25 %) in die Stichwahl am 20. März. Der Kandidat, der dann mehr als 50 Prozent der gültigen abgegebenen Stimmen erhält, ist für die ab 1. Mai 2022 beginnende sechsjährige Amtszeit als Bürgermeister der Stadt Wedel gewählt.

 

Wichtige Hinweise für Wahlberechtigte zur Stichwahl:

(Alle Informationen finden sich auf wedel.de unter diesem Link)

 

1. Wann findet die Stichwahl statt?

Die Stichwahl findet am 20. März 2022 von 8 bis 18 Uhr statt.

 

2. Läuft die Stichwahl genauso ab wie die am 6. März oder gibt es Unterschiede?

Die Stichwahl läuft unter den gleichen Rahmenbedingungen ab wie die Wahl am 6. März. Das heißt alle 16 Wahllokale bleiben die gleichen. Allerdings befinden sich auf den Stimmzetteln nur noch die beiden Kandidaten Niels Schmidt und Gernot Kaser. Weil Niels Schmidt am 6. März mehr Stimmen erhalten hat, wird Niels Schmidt auf dem Stimmzettel an erster Stelle stehen. Auf den Stimmzetteln zum 6. März hatte wegen der alphabethischen Anordnung der Kandidaten noch Gernot Kaser oben gestanden.

 

3. Bekomme ich eine neue Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl?

Nein. Wählende waren bei der Vorlage der Wahlbenachrichtigung im Wahllokal darauf aufmerksam gemacht worden, die Wahlbenachrichtigung wieder mit nach Hause zu nehmen und für die mögliche Stichwahl aufzubewahren. Sie gilt dann noch einmal.

 

4. Wenn ich meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr habe, wie kann ich trotzdem wählen?

Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht aufbewahrt hat, kann am 20. März 2022 (oder im Briefwahllokal im Rathaus – siehe übernächster Punkt) auch nach Vorlage des Personalausweises im eigenen Wahllokal die Stimme abgeben.

 

5. Wenn ich bei der Wahl am 6. März nicht abgestimmt habe, kann ich bei der Stichwahl am 20. März 2022 trotzdem abstimmen?

Ja. Selbstverständlich können Wahlberechtigte, die am 6. März nicht abgestimmt haben, ihre Stimme am 20. März bei der Stichwahl abgeben.

 

6. Kann ich auch per Briefwahl abstimmen?

Auch bei der Stichwahl zur Bürgermeisterwahl ist die Briefwahl für alle Wedelerinnen und Wedeler möglich, die am Wahltag aus einem wichtigen Grund nicht in Ihrem Wahllokal abstimmen können.

 

7. Muss ich, wenn ich die Briefwahlunterlagen für beide Termine beantragt habe, nach dem 6. März noch einmal einen Antrag stellen?

Nein. Wer gleich die Unterlagen für beide Termine beantragt hat (durch zwei Kreuze – eins bei jedem Termin im Antrag), bekommt die Unterlagen zur Stichwahl automatisch per Post. Lediglich wer nur die Unterlagen für den 6. März beantragt hat, müsste noch einen zusätzlichen Antrag für die Wahl am 20. März stellen. (Unter diesem Link kann man den Antrag online stellen)

Die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl werden ab Dienstag, 8. März 2022, versendet.

 

8. Wo und bis wann kann ich meine Briefwahlumschläge abgeben?

Grundsätzlich: Die Briefwahl-Umschläge mit dem angekreuzten Stimmzettel müssen am Tag der Wahl bis 18 Uhr das für die Wählerin oder den Wähler jeweils zuständigen Wahllokal erreichen. Das kann auf zwei Wegen geschehen:

  1. Der oder die Briefwählende gibt den Umschlag zu den Öffnungszeiten des Rathauses im Briefwahllokal im Raum Wolgast im Rathaus Wedel ab (also bis spätestens Freitag vor dem Wahltermin bis 13 Uhr).
    Wer die 3G-Kontrolle am Rathauseingang sparen möchte, kann den Umschlag mit dem angekreuzten Stimmzettel bis 12 Uhr am Vortag der Wahl (also am Sonnabend, am Sonnabend, 19. März 2022) auch in den Briefkasten des Rathauses am Vordereingang einwerfen.
    Die bis dahin eingegangenen Umschläge werden dann von Mitarbeitenden der Stadt Wedel in die jeweils zuständigen Wahllokale ausgefahren, sodass diese Briefwahlstimmen am Tag der Wahl ab 18 Uhr zusammen mit den anderen Stimmen ausgezählt werden können.
     
  2. Wer den Wahlumschlag mit dem Stimmzettel nicht bis 12 Uhr des jeweiligen Wahlvortages ins Rathaus bringen kann, muss den Umschlag am Wahltag selbst in das jeweils zuständige Wahllokal bringen, damit er gezählt werden kann.

Letzte Änderung: 07.03.2022

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