Entsorgung von Schrotträdern vorm Bahnhof

Wichtig: Nicht mehr nutzbare Fahrräder bis 5. Mai entfernen und so vor Entsorgung retten.

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Mit einem solchen gelben Zettel werden offenkundig nicht mehr fahrtaugliche Räder gekennzeichnet. Wenn diese bis zum 5. Mai 2022 von den Eigentümerinnen oder Eigentümern nicht entfernt werden, werden die gekennzeichneten Räder entsorgt. Foto: Stadt Wedel/Kamin
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Mit einem solchen gelben Zettel werden offenkundig nicht mehr fahrtaugliche Räder gekennzeichnet. Wenn diese bis zum 5. Mai 2022 von den Eigentümerinnen oder Eigentümern nicht entfernt werden, werden die gekennzeichneten Räder entsorgt. Foto: Stadt Wedel/Kamin
Die Kennzeichnung erfolgt, wenn Fahrräder sehr lange nicht bewegt wurden oder offenkundig nicht mehr fahrtaugliche sind. Foto: Stadt Wedel/Kamin
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Die Kennzeichnung erfolgt, wenn Fahrräder sehr lange nicht bewegt wurden oder offenkundig nicht mehr fahrtaugliche sind. Foto: Stadt Wedel/Kamin

Offensichtlich verkehrsuntüchtige und zurückgelassene Räder blockieren am Bahnhof Wedel dringend benötigte Stellplätze. Deshalb entfernt der Bauhof der Stadt Wedel in unregelmäßigen Abständen die augenscheinlich nicht mehr benutzten Schrotträder, um wieder Platz zu schaffen, damit aktiv Radelnde ihre Fahrräder wieder komfortabler abstellen können.

Diese Aktion findet nun wieder statt und läuft in folgenden zwei Schritten ab:

In einem ersten Schritt, der für die Woche bis zum 23. April 2022 geplant ist, nehmen Mitarbeitende des Bauhofes Wedel die abgestellten Räder in Augenschein. Wenn ihnen dabei offensichtlich technisch nicht mehr fahrbare Räder oder Räder, die dem Anschein nach sehr lange nicht bewegt worden sind, auffallen, werden diese mit farbigem Kabelbinder und einem Hinweiszettel gekennzeichnet. Sollten die so gekennzeichneten Fahrräder eine Besitzerin oder einen Besitzer haben, werden diese durch den Hinweiszettel aufgefordert, das Rad bis zum 5. Mai 2022 aus dem öffentlichen Raum zu entfernen, da es in dem beschriebenen Zustand eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellt.

Sollten sich gekennzeichnete Räder am 5. Mai 2022 noch - unbenutzt – an der gleichen Stelle befinden, werden sie durch Bauhofmitarbeitende entfernt und als Abfall (gem. § 3 Kreislaufwirtschaftsgesetz, KrWG) entsorgt.

Die Stadt Wedel bittet deshalb Radnutzende, die ihr Fahrrad langfristig am Bahnhof abgestellt haben, in der Zeit bis zum 5. Mai 2022 zu prüfen, ob ihr Rad mit einem Hinweisschild gekennzeichnet worden ist und – wenn notwendig – selbst für die Entfernung des Rades zu sorgen.

Letzte Änderung: 20.04.2022

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