Fährenkamp: Bushaltestelle kommt - Ampel ist in Planung

Baubeginn am 28. November.

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Am Fährenkamp beginnen die Bauarbeiten für eine Busbucht. Die Planungen für eine Bedarfsampel werden angeschoben. Symbolbild: Stadt Wedel/Kamin
Am Fährenkamp beginnen die Bauarbeiten für eine Busbucht. Die Planungen für eine Bedarfsampel werden angeschoben. Symbolbild: Stadt Wedel/Kamin

Die Stadt Wedel treibt die Verkehrswende voran – dazu gehört auch eine gute Infrastruktur für die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Aktuellstes Beispiel ist der Bau einer Bushaltestelle (Busbucht) „Fährenkamp“, an der Westseite der Pinneberger Straße, auf der Höhe des Eggernkamps, gegenüber des Fährenkamps. Die Bushaltestelle soll den derzeit unbefestigten Haltepunkt im Bereich der Ein-/Ausfahrt (Kehre) am Eggernkamp ersetzen. Der Baubeginn für die Busbucht ist für den 28. November geplant.

Zur Fahrplanänderung und Aufnahme des Regelbetriebs der Linie 395, Mitte Dezember 2022, soll die neue Bushaltestelle nutzbar sein. Die bedarfsgerechten Fahrzeiten legen die SVG Südwestholstein ÖPNV-Verwaltungsgesellschaft bzw. die Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) fest.

 

Verkehrshinweise rund um die Baumaßnahme (28.11. bis 15.12. 2022):
 

  • Die Bauarbeiten für die Einrichtung der Busbucht „Fährenkamp“ beginnen am 28. November ab 7 Uhr.

Das führt zu folgenden Verkehrsbeeinträchtigungen:

  • Der Verkehr wird durch eine Ampelanlage geregelt und einspurig an der Baustelle vorbeigeführt.
  • Der Eggernkamp wird voll gesperrt. Das betrifft auch die Zufahrt zum Wanderparkplatz „Holmer Sandberge“
  • Der Bus-Haltepunkt Fährenkamp/Eggernkamp Richtung Wedel entfällt während der Bauzeit. Dies wird von der VHH am Fahrplan (Aushang) angezeigt.
  • Verkehrsteilnehmende aus Pinneberg mit dem Ziel Hamburg sollten weiträumig ausweichen (zum Beispiel über die LSE).

 

(Die Beratungsvorlagen finden Interessierte unter diesem Link)

Zusätzlich wird von der Stadt Wedel die Planung einer Fußgänger-Bedarfsampel (F-LSA) vorangetrieben, die zukünftig für eine sichere Querung der Pinneberger Straße sorgen soll. Die F-LSA muss von der Stadt fachlich geplant und bei den zuständigen Behörden (auch beim LBV SH als obere Verkehrsbehörde) beantragt und entsprechende Genehmigungen eingeholt werden.

Für die Planung und letztendlich für die Errichtung der F-LSA müssen Haushaltsmittel für das Jahr 2023/24 eingestellt werden.

Die Planung der F-LSA erfolgt auch, weil mit der durch SVG bzw. VHH vorgesehenen Takterhöhung auf einen Halt alle 30 bzw. 60 Minuten am Fährenkamp/Eggernkamp auch ein Anstieg der Personenzahl erwartet wird, die täglich die Pinneberger Straße zu Fuß queren wird.

Der entsprechende politische Beschluss zur Errichtung einer F-LSA war im Wedeler Ausschuss für Umwelt, Bau und Feuerwehr am 10. November 2022 gefasst worden.

Die Anwohnenden des Fährenkamps hatten mit einer umfangreichen Eingabe (Interessierte finden das Dokument unter diesem Link) für die Einrichtung einer Busbucht, einer Bedarfsampel und eines höheren Bustaktes geworben. Sie hatten zudem zahlreiche Unterschriften – auch aus anderen Kommunen – für ihr Anliegen gesammelt.

 

Weitere verkehrliche Maßnahmen rund um die neue Busbucht

Mit der Fertigstellung / Freigabe der Bushaltestelle soll die Höchstgeschwindigkeit im Bereich Fährenkamp von 80 km/h auf 60 Km/h gesenkt werden. Das wird die Stadt Wedel entsprechend ihrer Zuständigkeit als untere Verkehrsbehörde im Stadtgebiet Wedel, in Absprache   mit dem LBV SH (obere Verkehrsbehörde) so anordnen und beschildern lassen. Der LBV SH, als zuständige Behörde für Bundes- und Landesstraßen hat hierfür bereits seine Zustimmung signalisiert.

 

Weg der Zuständigkeiten für Bau von Bushaltestelle und Ampel

Der Weg von der Idee bis zur Umsetzung bei der Einrichtung einer Bushaltestelle oder eines Fußgängerüberweges bzw. einer Lichtsignalanlage ist im Prinzip der gleiche. Die Instanz/ Behörde, die die Umsetzung der Maßnahme wünscht, muss proaktiv eine fertige Planung inklusive Kostenberechnung ausarbeiten und die erforderlichen Mittel (im Haushalt) bereitstellen. Diese Unterlagen sind dann bei der zuständigen Behörde, bei Landes- und Bundesstraßen beim LBV, einzureichen, um eine Zustimmung/Genehmigung zu erwirken bzw. Fördermittel oder Zuschüsse zu beantragen. Erfolgt eine Genehmigung, kann mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen werden. Wird die Planung nicht genehmigt, kann die Maßnahme nicht umgesetzt werden. Dann bleibt die Antrag stellende Behörde auf den bisherigen Planungskosten sitzen.

 

Finanzieller Hintergrund

 

Mit der Genehmigung erfolgt eine Kosten-Aufteilung. Der LBV finanziert bestimmte Teile/Teilmaßnahmen mit. Im vorliegenden Fall der Bushaltestelle übernimmt der LBV ca. 50% der Baukosten. Zusätzlich hat die Stadt Wedel noch Fördergelder in Höhe von 22.500 € von der SVG Südwestholstein ÖPNV-Verwaltungsgesellschaft eingeworben. Da diese Fördergelder aber an die Einrichtung der Bushaltestelle in diesem Jahr gebunden sind (geplanter Baubeginn Ende November 2022), kann dieses Geld nicht für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges mit Lichtsignalanlage verwendet werden.

Im Haushalt 2022 sind für den Bau der Bushaltestelle und der Lichtsignalanlage 75.000 Euro eingeplant – ursprünglich 50.000 Euro für die Bushaltestelle und 25.000 Euro für die Lichtsignalanlage. Durch sich andeutende Preissteigerungen werden aber allein für die Realisierung der Bushaltestelle Kosten von 75.000 bis 100.000 Euro entstehen. Deshalb wird das eingeworbene Geld in diesem Jahr für die Einrichtung der Bushaltestelle verwendet.

Für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges mit Lichtsignalanlage müssten deshalb in den jetzt zu beratenden Haushalt 2023 entsprechend neue Mittel eingeworben werden. Hierzu gibt es bereits einen entsprechenden Beschluss aus dem Umwelt-, Bau- und Feuerwehrausschuss vom 10. November 2022.

 

Letzte Änderung: 27.11.2022

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