Informationen zur Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein

Informationsbriefe erklären den Ablauf.

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Zum Stichtag 1. Januar 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Hierüber informiert das Land Schleswig-Holstein derzeit per Brief. Foto: Stadt Wedel/Kamin
Zum Stichtag 1. Januar 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Hierüber informiert das Land Schleswig-Holstein derzeit per Brief. Foto: Stadt Wedel/Kamin

Im Zuge der Grundsteuerreform werden zum Stichtag 1. Januar 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Die Stadt erreichen dazu in diesen Tagen zahlreiche Fragen. Deshalb hat sie folgende Informationen zusammengetragen:

Für die Neubewertung der Grundstücke ist die Abgabe einer Erklärung aller Eigentümer und Eigentümerinnen notwendig. Im Juli 2022 informiert die schleswig-holsteinische Finanzverwaltung per Brief über die Reform und die damit verbundene Erklärungspflicht. Die Erklärung ist grundsätzlich elektronisch über das Online-Finanzamt ELSTER im Zeitraum 1. Juli bis 31. Oktober 2022 abzugeben. In Ausnahmefällen können Papiervordrucke genutzt werden, welche in den Finanzämtern und auch im Rathaus der Stadt Wedel erhältlich sind.

Die Grundsteuerreform wird ab dem 1. Januar 2025 steuerlich wirksam. Aufgrund der Neuberechnung der Grundsteuer erhalten daher alle grundsteuerpflichtigen Personen Anfang des Jahres 2025 von der Stadt Wedel einen neuen Grundsteuerbescheid.

Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie in Form eines Flyers in den Finanzämtern und im Rathaus der Stadt Wedel oder in digitaler Form unter nachfolgenden Links:

https://grundsteuerreform.de/

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/grundsteuerreform/grundsteuerreform_node.html

https://www.dstgb.de/themen/finanzen/steuern/video-zur-umsetzung-der-grundsteuerreform/

Für die Bewertung der Grundstücke in Wedel ist das Finanzamt Pinneberg zuständig. Dieses ist unter der Telefonnummer 04101 5472 620 zu erreichen. Bei allgemeinen Fragen hilft die Behördennummer 115 weiter.

 

Letzte Änderung: 01.07.2022

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