Kerstin Dietrich: Beauftragte für Menschen mit Behinderung

Nächste offene Sprechstunde am 19. August von 16 bis 18 Uhr im Raum Vejen im Wedeler Rathaus

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Kerstin Dietrich ist die erste Beauftragte der Stadt Wedel für Menschen mit Behinderung. Sie wird unterstützt vom Fachdienst Soziales. Foto: Stadt Wedel/Kamin
Kerstin Dietrich ist die erste Beauftragte der Stadt Wedel für Menschen mit Behinderung. Sie wird unterstützt vom Fachdienst Soziales. Foto: Stadt Wedel/Kamin

Menschen mit Behinderung haben nun eine direkte Anlaufstelle bei der Stadt Wedel. Als ehrenamtliche Beauftragte für Menschen mit Behinderung hat die Wedelerin Kerstin Dietrich nun für die Stadt Wedel die Arbeit aufgenommen. In dieser Funktion hat sie ein offenes Ohr für alle Menschen mit Behinderung und ihre Anliegen und einen direkten Draht in die Verwaltung und die Politik. „Ich arbeite gern mit Menschen zusammen und freue mich auf die Aufgabe, die im Juli beginnt“, sagt die Familienberaterin und Tagesmutter. Auch Marina Reimer, Leiterin des Fachdienstes Soziales, freut sich über den Amtsantritt von Kerstin Dietrich: „Das Leben mit einer erworbenen oder angeborenen Behinderung hält für die Betroffenen eine ganze Vielzahl an Herausforderungen bereit. Gleichzeitig gibt es allerdings auch viele Unterstützungsangebote von verschiedenen Seiten. Diesen sehr facettenreichen Bereich bei einer Ansprechperson zu bündeln ist ein ganz wichtiger Schritt auf dem Weg, Menschen mit Behinderung noch besser in das gesellschaftliche Leben in Wedel zu integrieren und auf Ihre besonderen Bedürfnisse noch besser hinzuweisen.“ 

Die nächste Sprechstunde von Kerstin Dietrich findet am Donnerstag, 19. August 2021, von 16 bis 18 Uhr im Raum Vejen im Wedeler Rathaus statt, das selbstverständlich barrierefrei erreichbar ist. Danach findet die Sprechstunde zwar grundsätzlich jeweils am 3. Donnerstag im Monat ebenfalls von 16 bis 18 Uhr im Raum Vejen statt. Aus organisatorischen Gründen sind die Termine bis Jahresende allerdings auf folgende Tage festgelegt:

  • Donnerstag, 19. August, 16 bis 18 Uhr, Raum Vejen
  • Mittwoch, 22. September, 16 bis 18 Uhr, Raum Vejen
  • Donnerstag, 21. Oktober, 16 bis 18 Uhr, Raum Vejen
  • Donnerstag, 18. November, 16 bis 18 Uhr, Raum Vejen
  • Donnerstag, 16. Dezember, 16 bis 18 Uhr, Raum Vejen

Wer außerhalb der Sprechzeiten Kontakt zu Kerstin Dietrich aufnehmen möchte, kann dies vor allem per E-Mail (K.Dietrich(at)stadt.wedel.de  ) oder telefonisch unter der Nummer 04103 707-325.

 

Zu den Aufgaben der Beauftragten für Menschen mit Behinderung zählen

  • die Beratung der gewählten politischen Vertretenden der Kommune bei den Entscheidungen zu Inklusionsmaßnahmen
  • die Initiierung der Erstellung von Aktionsplänen
  • Bindeglied zu sein zwischen Behinderten und Verwaltung, soweit von den Behinderten gewünscht
  • die Interessenvertretung in kommunalen Gremien und Landesgremien
  • das Erwirken von barrierereduzierenden Maßnahmen in der Kommune
  • die Förderung der Zusammenarbeit zwischen Kommune und Träger
  • die Zusammenarbeit mit den Behindertenbeauftragten des Kreises und des Landes, insbesondere bei nicht in der Kommune lösbaren Herausforderungen 

 

Hintergrund Beauftragte für Menschen mit Behinderung bei der Stadt Wedel:

Im November 2019 hatte der Rat der Stadt Wedel mit einer Satzung die Einsetzung einer Person als Beauftragte für Menschen mit Behinderung zur Wahrnehmung der Interessen der behinderten Einwohnerinnen und Einwohner Wedels beschlossen.

Die Behindertenbeauftragte ist ehrenamtlich tätig, unabhängig und nicht an Weisungen gebunden.

Formell ist die Stelle bei dem Bürgermeister angebunden. Die organisatorische Anbindung erfolgt an den Fachdienst Soziales, bei dem die Themen im Zusammenhang mit den Belangen von Menschen mit Behinderungen hauptsächlich verortet sind.

Die Behindertenbeauftragte ist kein Organ der Stadt Wedel. Im Rahmen ihres Aufgabenbereiches unterstützen die Selbstverwaltungsorgane der Stadt Wedel die Behindertenbeauftragte in ihrem Wirken.

Die Behindertenbeauftragte wird zu allen Sitzungen der Gremien der Stadt Wedel geladen und hat auf Verlangen Rederecht.

Zusätzlich wird die Behindertenbeauftragte rechtzeitig in Planungsaktivitäten der Stadt Wedel einbezogen und hat ein Recht zur Stellungnahme zu allen Beschlussvorlagen für die Gremien der Stadt Wedel, die die von ihm vertretene gesellschaftlich bedeutsame Gruppe betreffen.

 

Die komplette Satzung finden Interessierte hier.

 

Anmerkung: Der Artikel wurde am 16. August 2021 aktualisiert. (Stadt Wedel/Kamin)

Letzte Änderung: 16.08.2021

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