Pflegeschnitt für Rhododendren am Rathaus

Artenschutz wird beachtet.

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Nach der Blüte steht ein kräftiger Rückschnitt für die Rhododendren am Wedeler Rathaus an. Archivbild: Stadt Wedel/Kamin
Nach der Blüte steht ein kräftiger Rückschnitt für die Rhododendren am Wedeler Rathaus an. Archivbild: Stadt Wedel/Kamin

Die Stadt Wedel sorgt für eine gute Balance von Pflanzenwachstum und freien Sichtachsen am Wedeler Rathaus. Für Anfang Juni steht deshalb eine kräftiger fachgerechter Rückschnitt der Rhododendren am Wedeler Rathaus an. Die Arbeiten sollen Anfang Juni von einer Fachfirma ausgeführt werden.

Bei dem so genannten Verjüngungsschnitt der am besten direkt nach der Blütezeit erfolgen sollte, werden die Pflanzen sehr stark zurückgeschnitten. Das ist beabsichtigt, damit sie nachher wieder – eine gute anschließende Bewässerung und Düngung vorausgesetzt – gut austreiben können. Ein so starker Rückschnitt muss nur alle paar Jahre und nicht in jeder Saison erfolgen.

Da es sich bei den Arbeiten um einen Pflegeschnitt handelt, ist der Rückschnitt auch während des im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in § 39 Abs. 5 festgeriebenen zeitlichen Schnittverbot zulässig. Der dort vorgeschriebene Artenschutz wird beachtet und die Pflanzen vor dem Rückschnitt auf mögliche Vogelgelege untersucht. Besetzte Pflanzen werden nicht zurückgeschnitten. Da es sich aber bei Rhododendren nicht um einheimische Gewächse handelt werden sie grundsätzlich eigentlich nicht von Vögeln als Brutstätten genutzt.

Alle Hinweise zum Schnittverbot und Artenschutz in der Sommersaison hat die Stadt Wedel unter diesem Link zusammengestellt.

Letzte Änderung: 02.06.2022

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