Richtig parken, richtig sparen – Stadt informiert Autofahrende

Neuer Bundesbußgeldkatalog ist am 9. November in Kraft getreten.

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Der Bereich vor dem Restaurant (rechts) ist ein Gehweg der Küsterstraße. Parken ist dort verboten und kostet bei Kontrolle 55 Euro. Foto: Stadt Wedel/Kamin
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Der Bereich vor dem Restaurant (rechts) ist ein Gehweg der Küsterstraße. Parken ist dort verboten und kostet bei Kontrolle 55 Euro. Foto: Stadt Wedel/Kamin
Auch auf dem Sand-Gehweg in der Verlängerung der Absperrung am Autal ist Parken verboten. Foto: Stadt Wedel/Kamin
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Auch auf dem Sand-Gehweg in der Verlängerung der Absperrung am Autal ist Parken verboten. Foto: Stadt Wedel/Kamin
Parken auf Fahrrad Schutzstreifen (hier an der Schulauer Straße) kann schnell 70 Euro Bußgeld kosten. Das auf dem Bild in Fahrt befindliche Auto verhält sich selbstverständlich korrekt. Foto: Stadt Wedel/Kamin
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Parken auf Fahrrad Schutzstreifen (hier an der Schulauer Straße) kann schnell 70 Euro Bußgeld kosten. Das auf dem Bild in Fahrt befindliche Auto verhält sich selbstverständlich korrekt. Foto: Stadt Wedel/Kamin
Parken auf Grenzmarkierungen wie hier an Möllers Park kostet mindestens 25 Euro Bußgeld. Foto: Stadt Wedel/Kamin
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Parken auf Grenzmarkierungen wie hier an Möllers Park kostet mindestens 25 Euro Bußgeld. Foto: Stadt Wedel/Kamin
Parken auf Grenzmarkierungen wie hier Beim Hoophof kostet mindestens 25 Euro Bußgeld. Foto: Stadt Wedel/Kamin
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Parken auf Grenzmarkierungen wie hier Beim Hoophof kostet mindestens 25 Euro Bußgeld. Foto: Stadt Wedel/Kamin
Auch das Parken auf den Ladeflächen und Schwerbehindertenparkplätzen an der Bahnhofstraße kostet nun mehr Bußgeld. Foto: Stadt Wedel/Kamin
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Auch das Parken auf den Ladeflächen und Schwerbehindertenparkplätzen an der Bahnhofstraße kostet nun mehr Bußgeld. Foto: Stadt Wedel/Kamin

Mehr Schutz für Radfahrer und Fußgänger sowie ein deutliches Signal für das Freihalten von Feuerwehrzufahrten für Rettungs- und Löscheinsätze: Ab dem 9. November 2021 greifen die vom Bundesverkehrsministerium erlassenen Verschärfung von Strafen für zu schnelles Fahren.  Auch die Bußgelder für Falschparken wurden erhöht. (Achtung dieser Text ist die aktualisierte Version des im Mai 2020 erstmals auf Wedel.de erschienenen Artikels, die Fotos wurden nicht aktualisiert.) 

Die Stadt bittet Autofahrende deshalb, noch einmal besonders aufmerksam zu schauen, ob sie ihr Fahrzeug an einer geeigneten Stelle abstellen und gibt Tipps, wie hohe Kosten vermieden werden können.

Denn auch die Stadt Wedel ist an die neuen Vorgaben gebunden und muss ab sofort entsprechend höhere Bußgelder verhängen. Die Stadt macht Verkehrsteilnehmende deshalb nachdrücklich darauf aufmerksam, dass sich die Bußgelder teils drastisch erhöht haben. Das Abstellen von Fahrzeugen in den dafür vorgesehenen Flächen erleichtert nicht nur Radfahrenden, Fußgängern, Menschen mit Behinderung und Einsatzkräften das Leben – sondern schont auch den Geldbeutel.

In der Hoffnung, gar nicht erst Bußgelder verhängen zu müssen (denn der Verwaltungsaufwand dahinter ist durchaus beträchtlich) zeigt die Stadt hier noch einmal Bereiche im Stadtgebiet auf, in denen Autofahrende mitunter übersehen, dass sie im Halt- oder Parkverbot stehen. Richtig teuer ist nach dem neuen Bußgeldkatalog zum Beispiel das Parken auf Gehwegen, Schwerbehindertenparkplätzen und Schutzstreifen für Fahrradfahrer (55 Euro Bußgeld)

 

Bereiche im Stadtgebiet, an denen die Stadt häufig falsch geparkte Fahrzeuge entdeckt:

Parken auf Gehwegen (mindestens 55 Euro Bußgeld, nach mehr als einer Stunde oder bei Behinderung des Fußgängers: 110 Euro Bußgeld und ein Punkt):

Autofahrende wissen, dass sie sich nicht auf Gehwege stellen dürfen. An einigen Stellen im Stadtgebiet ist aber nicht ganz leicht zu erkennen, dass die Fläche ein Gehweg ist. Dies ist der Fall an der Ecke Küsterstraße/B431 (Foto 1) neben dem Restaurant und der Sandgehweg an der Einmündung Autal/An der Windmühle (Foto 2). Parken auch nur kurz kostet hier 55 Euro Bußgeld.

Warum ist das nicht deutlicher erkennbar: Gehwege müssen nicht als Gehwege ausgeschildert sein und auch nicht notwendiger Weise auf einem anderen Höhenniveau sein als die Fahrbahn, sondern sie müssen sich nur baulich von der Fahrbahn unterscheiden. Eine entsprechende Beschilderung zum Beispiel an der Ecke B431/Küsterstraße, die von der Stadt Wedel angebracht worden war, um Autofahrer zu warnen, musste nach einer Verkehrsschau (die den „Schilderwald“ bekämpfen soll) wieder abgebaut werden. 

 

Parken auf Schutzstreifen für Radfahrer (mindestens 55 Euro, nach mehr als einer Stunde oder bei Behinderung des Verkehrs: 110 Euro Bußgeld und ein Punkt)

Die Schutzstreifen in der Feldstraße und an der Schulauer Straße (Foto 3) sind dem fließenden Verkehr und hier vor allem den Radfahrenden vorbehalten. Halten und Parken hier kostet 55 Euro Bußgeld. Steht das Fahrzeug hier länger als eine Stunde oder behindert es Radfahrer sogar 110 Euro Bußgeld plus einem Punkt.

 

Parken auf Grenzmarkierungen (Zickzackstreifen) mindestens 25 Euro

Auf den Zickzackstreifen (Grenzmarkierungen) am Fahrbahnrand zu parken, ist immer schlecht und kostet seit neuestem 25 Euro Bußgeld (vorher 15 Euro). Grenzmarkierungen heben unübersichtliche Haltverbotszonen oder Feuerwehrzufahrten hervor. Etwas unübersichtlich sind hier die Grenzstreifen Beim Hoophof und auf dem Parkplatz Möllers Park (Fotos 4 und 5). Die Zickzacklinie auf dem Parkplatz hält die notwendige Zuwegung für Einsatzfahrzeuge für den Fall frei, dass sie bei einem Einsatz an den Hochhäusern benötigt werden. Diese Zickzacklinie soll im Zweifel Leben retten. 

 

Parken in Ladezonen (25 Euro) und auf Schwerbehindertenparkplätzen (55 Euro Bußgeld)

Diese Bereiche (Foto 6) halten die Geschäfte in der Bahnhofstraße am Laufen und sorgen dafür, dass der Lieferverkehr nicht unnötig den fließenden Verkehr ausbremst. Zum anderen sollen Menschen mit Behinderung die Möglichkeit bekommen, Ärzte zu erreichen. Diese Flächen als verkehrsteilnehmende Person ohne Beeinträchtigung oder Lieferauftrag zu blockieren kostet 25 (Ladezone) bzw 55 Euro (Schwerbehindertenparkplatz) Bußgeld. Denn nicht beeinträchtigte Menschen haben das große Glück im Zweifel auch einmal 100 Meter zu Fuß zurücklegen zu können, Menschen mit Behinderung oder Lieferanten mit schweren Lasten nicht.   

Die Stadt Wedel appelliert deshalb an alle Verkehrsteilnehmenden, die Parkregelungen einzuhalten und damit auch Rücksicht auf andere Menschen zu nehmen. Gerne können diese Hinweise geteilt werden, denn Bußgelder für Parkvergehen sind für alle Beteiligten sehr frustrierend und sorgen für unnötigen Arbeitsaufwand – ebenfalls bei allen Beteiligten.

Die Änderungsverordnung in Form einer Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) wurde am 19. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 4688) verkündet und tritt am 9. November 2021 in Kraft. Zu finden ist sie unter diesem Link des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Letzte Änderung: 11.11.2021

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