Schulangelegenheiten

Unterstützung der Schulleitungen und des Hilfspersonals, Beschaffung Sachbedarf; Aufstellung schulbezogener Statistiken, Abwicklung Schülerbeförderung, Schulentwicklungsplanung, Mitwirkung bei SchulleiterInnenbestellung, Abrechnung Schullastenausgleich.

Das Schulwesen obliegt der Gesetzgebungszuständigkeit der Länder und untersteht auch der Landesaufsicht. Alle Schulen sind selbständig in der Durchführung des Landesauftrages im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften und in der Verwaltung ihrer eigenen Angelegenheiten.

Die Stadt Wedel ist Schulträger aller allgemeinbildenden Schulen und unterstützt die Schulen bei der Durchführung des Auftrages.
In Wedel gibt es folgende Schulen:

  • 3 Grundschulen
  • 1 Gemeinschaftsschule ohne Oberstufe (Ernst-Barlach-Gemeinschaftsschule)
  • 1 Gemeinschaftsschule mit Oberstufe (Gebrüder-Humboldt-Schule)
  • 1 Gymnasium (Johann-Rist-Gymnasium)
  • 1 Förderzentrum

Der Umfang der Aufgaben ergibt sich aus dem SchulG.

Alle schulpflichtig werdenden Kinder (Stichtag 30.06.) erhalten unaufgefordert von der für das Anmeldeverfahren zuständigen Grundschule eine Aufforderung zur Anmeldung.
Der Einzugsbereich der Gemeinschaftsschulen umfasst neben Wedel auch die Gemeinden Holm und Hetlingen.
Über die Aufnahme in das Johann-Rist-Gymnasium (JRG) und die Gemeinschaftsschule (GHS) entscheidet die Schulleitung auf der Grundlage der landesrechtlichen Vorschriften.
Um auswärtigen Schülern den problemlosen Besuch der weiterführenden Schulen zu ermöglichen, ist eine Schülerbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln organisiert. Auf der Grundlage der Schülerbeförderungssatzung des Kreises Pinneberg können bei Erfüllung der Voraussetzungen gegen Entrichtung eines Eigenanteiles Fahrkarten erworben werden. Die Ausgabe der Fahrkarten und weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Schulsekretärin.

Rechtliche Grundlagen

Erfüllung der Aufgaben der Stadt Wedel als Schulträger nach dem Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz (SchulG)

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Ihre Ansprechpartnerinnen:
Carola Kock
Heike Meyer

Mit freundlicher Unterstützung von...